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Aktuell SVP Unterägeri


AHV!!!  Wo bleibt die Gerechtigkeit?

Nachdem nach ethischem Grundsatz nach wie vor die Ehe als gut schweizerisch im Vordergrund steht, ist es für viele Ehepaare welche ins Rentenalter kommen unverständlich, dass diese gegenüber im Konkubinat oder gleichgeschlechtlichen zusammen lebenden Personen schlechter behandelt werden. Diese erhalten nämlich immer eine Einzelrente

Die Normalrente beträgt zurzeit 2280.00 Fr. Kommt der zweite Ehepartner auch in den Genuss der Rente wird die Rente als Ehepaarrente massiv gekürzt von 4560 auf 3420.00 Fr.
Dies ergibt eine Reduktion und einen Verlust von 13680.00 Franken pro Jahr.

Hier ist für die Gerechtigkeit dringend Handlungsbedarf nötig, um die Diskriminierung von Ehepaaren gegenüber anders denkenden Zusammenlebenden gleich behandelt werden.
Ich als SVP Mitglied und Kandidat für den Gemeinde- und oder  den Kantonsrat möchte mich vor allem für die immer älter werdende Generation politisch engagieren und meine langjährige Führungserfahrung in der Politlandschaft einsetzen.

Reto Paglia, Unterägeri
18. August 2010


 




Ausschaffungsinitiative

Der  von der FDP präsentierte Gegenvorschlag ist keine brauchbare Alternative zur SVP-Ausschaffungsinitiative. Die Ziele der Initiative, nämlich die konsequente Ausschaffung schwer krimineller Ausländer, werden damit verwässert oder gar verunmöglicht. Für die Umsetzung auf Gesetzes- und Verordnungsstufe wird zuviel Spielraum gelassen. Untauglich ist der Verweis auf die Grundrechte und „Völkerrecht". Dieser Punkt macht die Verfassungsbestimmung zahnlos, da sich die zuständigen Behörden auch über das zwingende Völkerrecht hinaus auf irgendwelche internationale Erlasse und Grundrechte berufen könnten.

Thomas Werner, Unterägeri



Familieninitiative 

Die SVP startet  die Unterschriftensammlung für ihre Volksinitiative „Familieninitiative": Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen". Die Initiative fordert, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, für die Kinderbetreuung mindestens ein gleich hoher Steuerabzug gewährt werden muss wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. Es kann nicht sein, dass Eltern vom Umstand, dass sie ihre Kinder fremd betreuen lassen, steuerlich profitieren können, während Eltern, welche sich der Aufgabe der Kinderbetreuung selber stellen, von diesem Steuervorteil ausgeschlossen bleiben. Damit setzt sich die SVP für eine Stärkung der Eigenverantwortung ein und beseitigt eine steuerliche Diskriminierung von bestimmten Familienformen.

Die SVP bekennt sich ohne Wenn und Aber zur Familie. Sie ist für die Wahlfreiheit und Eigenbestimmung von Familien bei der Kindererziehung und unterstützt Familien, welche die Kindererziehung ernst nehmen und diese eigenverantwortlich wahrnehmen wollen. Daher fordert sie auch eine gleiche steuerliche Entlastung für alle Familien mit Kindern. Eine Steuerrevision hat gerecht zu sein; sie darf nicht diskriminierend wirken. Sie muss das Wohl aller Eltern mit Kindern im Fokus haben, nicht bloss die Art und Weise, wie und von wem die Kinder gehütet und betreut werden. Die in der Herbstsession 2009 vom Parlament verabschiedete Vorlage zur Familienbesteuerung weist einen gravierenden Mangel auf: Die Betreuungsabzüge und damit Steuererleichterungen kommen nur jenen Familien zugute, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. Mit diesem Vorgehen diskriminiert das Parlament die Familien, bei denen die Betreuung und Erziehung der Kinder weitgehend durch die Eltern selber wahrgenommen wird. Eine derartige Benachteiligung der Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, lehnt die SVP ab und hat darum die Familieninitiative lanciert. Für die SVP ist es ein familienpolitisches Grundgebot, dass die Form oder Art der Kinderbetreuung nicht auf Grund steuerlicher Vor- oder Nachteile getroffen werden soll. Das bedeutet, dass für Familien, welche ihre Kinder in Eigenverantwortung selbst betreuen, mindestens der gleiche Steuerabzug zu gewähren ist, wie für Familien die ihre Kinder fremd betreuen lassen.

Die Familieninitiative hat folgende Zielsetzungen:

  • Steuerliche Entlastung für alle Familien mit Kindern
  • Keine Diskriminierung von Familien die ihre Kinder selber betreuen
  • Wahlfreiheit und Eigenbestimmung von Familien bei der Kindererziehung
  • Gegen die Verstaatlichung von Familien und Kindern
  • NEIN zur Entmündigung der Eltern

Thomas Werner, Unterägeri

 

 

 







Einbürgerungen: Qualität statt Quantität ist gefragt!

Die Bürgerrechtsregelung ist bekanntlich ein emotionsgeladenes Thema mit vielen Facetten. Sieht man von den zahlreichen unwesentlichen und meist unumstrittenen Details ab, geht es um folgende Grundsatzfragen: Welche rechtlichen Voraussetzungen muss ein Ausländer erfüllen, damit er ordentlich, erleichtert oder gar automatisch eingebürgert werden kann, und soll ein Beschwerderecht gegen ablehnende Einbürgerungsentscheide eingeführt werden, womit quasi ein subjektives Recht auf Einbürgerung geschaffen würde?
Nicht möglichst viele Einbürgerungen müssen unser Ziel sein, sondern die richtigen. In der Schweiz werden heute über 40'000 Menschen pro Jahr eingebürgert (1991 waren es nicht einmal 6'000). Seit dem Wegfall der so genannten Einkaufssummen steigt die Zahl der Einbürgerungsgesuche in vielen Kantonen sprunghaft an. Mehr Einbürgerungsgesuche heisst automatsich auch mehr Fehlentscheide. In letzter Zeit haben sich die Fälle gehäuft (z.B. Fall „Rhäzüns“), in denen eben erst zu Schweizer Bürgern gemachten Ausländer wegen Verbrechen, Missachtung hiesiger Sitten und Gebräuche oder sogar wegen Hetze gegen die Grundprinzipien unseres Staates in die Schlagzeilen geraten sind. Die von gewissen Kreisen vertretene Politik der möglichst offenen Bürgerrechtsgesetzte zeigt gravierende Folgen. Es geht nicht an, den Ausländeranteil von heute über 20 Prozent in der Schweiz mit Masseneinbürgerungen künstlich zu senken.
Die SVP will, dass die Schweizer Staatsbürgerschaft nur an Personen vergeben wird, welche die Verfassung und Rechtsordnung unseres Landes vorbehaltlos anerkennen. Es darf nicht zugelassen werden, dass religiös motivierte Ueberzeugungen, z.B. die muslimische Scharia, in Widerspruch mit unseren staatlichen Grundsätzen geraten. Mit einem kürzlichen Vorstoss im Bundesparlament fordert die SVP deshalb, dass Einbürgerungswillige sich zur Einhaltung der Rechtsordnung sowie der gesellschaftlichen und kulturellen Leitplanken unseres Landes schriftlich verpflichten müssen, bevor sie den Schweizer Pass bekommen.
Brechen sie die diese Verpflichtung, muss die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts künftig rückgängig gemacht werden können.

Heidi Robadey-Rogenmoser,
Kantonsrätin SVP


 







Letzte Aktualisierung 18.08.2010       Seite Drucken  E-Mail  Home


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