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120 Jahre Zuger Verfassung – 120 Jahre Freistaat Zug und heute bedrohte bürgerliche Freiheiten

Heute vor genau 120 Jahren am 31. Januar 1894 ist die neue Zuger Verfassung in Kraft getreten. Sie ist mit all den Anpassungen, Aenderungen und Ergänzungen, welche jeweils durch den Souverän überall die Jahre beschlossen wurden, heute noch in Kraft. Leider haben weder die Medien noch unsere Regierung über dieses Jubiläum berichtet oder uns daran erinnert. Das wäre meiner Meinung nach jedenfalls viel wichtiger, als manches was im Regierungsgebäude gerade im Vorfeld von nationalen Abstimmungen offenbar als veröffentlichungswürdig betrachtet wird. Natürlich ist mir auch bekannt, dass die ganz grossen Jubiläen üblicherweise in 25-Jahresschritten gefeiert werden. Trotzdem lohnt es sich diese, unsere gültige Verfassung, sozusagen die Mutter aller Zuger Gesetze, wieder einmal zur Hand zu nehmen:

Der Paragraph §1 lautet: „Der Kanton Zug ist ein demokratischer Freistaat“. Selbst viele Zuger wissen gar nicht, dass wir nicht nur ein eidgenössischer Stand, bzw. ein Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind, sondern eben ausdrücklich gemäss Verfassung von 1894 auch ein demokratischer Freistaat. Was ist denn überhaupt ein Freistaat? „Freistaat ist die im 19. Jahrhundert entstandene deutsche Bezeichnung für einen von keinem Monarchen regierten, freien Staat, das heisst für eine Republik. In der Weimarer Republik war der Begriff des Freistaats – die amtliche Bezeichnung der meisten deutschen Flächenländer“. Soweit die Definition gemäss Wikipedia. Man könnte noch ergänzen: Die Bezeichnung Freistaat ist ein seinerzeit von deutschsprachigen Sprachpuristen eingeführtes Synonym für „Republik“ (lat. "res publica", frz. la république). Heute führen noch drei deutsche Länder – Bayern, Sachsen und Thüringen – diese Bezeichnung in ihren amtlichen Namen.

Persönlich bin ich überzeugt, dass wir die weitgehend verschwundene Bezeichnung Freistaat in unserer Verfassung beibehalten sollten. Einzelne welsche Kantone nennen sich auch heute noch „République et Canton (de Genève/Jura)“ Es erinnert uns daran, dass wir den Wert der bürgerlichen Freiheitsrechte in unserem „freien Staat“ sehr hoch gewichten sollten. Diese sind heute stärker bedroht als man meint. In den letzten Monaten hat unsere Regierung, vom Kantonsrat mehrheitlich unterstützt, verstärkt begonnen immer wieder neue Gesetze, teilweise mit  wohlklingenden, verführerischen Namen einzuführen. Ein flächendeckendes „Littering-Gesetz“, ein in Zug Gott sei Dank vorläufig überflüssiges „Hooligan“-Konkordat, (durch ein Referendum angenommen), nächstens ein neues Videogesetz oder zum Beispiel ein soeben in die Vernehmlassung geschicktes revidiertes Hundegesetz. Ganz zu schweigen von fünf neunen Vorlagen über das „Gesetz betreffend Anpassung kantonaler Erlasse an den Rahmbeschluss 2008 /977/JI über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden“, einer Anpassung kantonaler Erlasse an einen Rahmenbeschlüsse der EU bezüglich Schutz personenbezogener Daten – kurz der „Zuger Schengen-Vorlage“.

Gerade wurden übrigens 26‘000 Datensätze aus dem Schengen-Dublin IT-System entwendet. Soviel zum Schutz der Daten im Zeitalter von NSA! Der vor zehn Jahren verstorbene Zürcher Nationalrat Ernst Cincera (FDP) (NR 1983 – 1995) forderte schon vor bald 30 Jahren, dass man für jedes neue Gesetz ein Bestehendes aufheben und abschaffen  sollte. Leider vergeblich – er hatte völlig recht –  in der Zwischenzeit hat der Berg an leider oft überflüssigen Gesetzen exponential zugenommen und der Zuger Kantonsrat meint es mehrheitlich weiterhin gut, wenn er weiter für mehr Staat, mehr Kontrolle, weniger persönliche Freiheit, mehr Ueberwachung, mehr Bürokratie und vorallem laufend für weniger Selbstverantwortung im Freistaat Zug stimmt. Das ist eine Entwicklung, welche mir als Republikaner zu denken gibt. 120 Jahre nach Inkrafttreten unserer Verfassung sollten wir an diejenigen Männer denken, die damals mutig verfassungsmässige Bürgerrechte geschaffen haben, die heute leider, fast gedankenlos laufend geschwächt und eingeschränkt werden. Alle vier Jahre hat der Souverän die Chance Remedur zu schaffen und kann dafür sorgen, dass „Law-Makers“ in das Parlament gewählt werden, die auf der Gratwanderung zwischen Sicherheit und Freiheit für letzteres einstehen.

Philip C. Brunner
Kantonsrat, Zug

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