40. Sessionsrückblick von Nationalrat Thomas Aeschi
Unser Nationalrat Thomas Aeschi durfte am Dienstagabend ein kleines Jubiläum feiern: Bereits zum 40. Mal informierte er die Zugerinnen und Zuger persönlich über die Beschlüsse der eidgenössischen Räte. Dieses Mal kamen die interessierten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in den Lorzensaal nach Cham.

Zum ersten Mal seit Ausbruch der Pandemie spiele Corona während der Herbstsession 2021 nur noch eine Nebenrolle. So stand die Freigabe der sog. „Kohäsionsmilliarde“ an die EU im Zentrum. Einzig die SVP bekämpfte diese, da die EU die Schweiz unterdessen nicht nur bei der Börsen-Äquivalenz, sondern auch bei der Forschungszusammenarbeit, bei Konformitätsbescheinigungen und im Strombereich diskriminiert. Trotzdem stimmte die Mehrheit beider Räte zu, 1,3 Milliarden Steuerfranken bedingungslos an die EU zu überweisen.
Ebenfalls viel zu reden gab das neue Transplantationsgesetz. Heute dürfen in der Schweiz einem Menschen nach seinem Hirntod nur Organe, Gewebe oder Zellen entnommen werden, wenn er zu Lebzeiten seine Zustimmung gegeben hat. Neu soll die sog. „erweiterte Widerspruchslösung“ gelten, d.h. wenn eine Person vor ihrem Tod einer Organentnahme nicht widersprochen hat, dürfen die Organe entnommen und für Transplantationen verwendet werden. Diese Neuregelung, die von einer Ratsminderheit abgelehnt wurde, wird mit Sicherheit noch einiges zu reden geben, da sie die Würde des Menschen direkt tangiert.
Bei Kriminalfällen dürfen Ermittler künftig die an einem Tatort gefundene DNA eines mutmasslichen Täters besser nutzen. Mit der sog. „Phänotypisierung“ kann aus am Tatort gefundenem DNA etwa die Haar- und Augenfarbe oder das Alter bestimmt werden. Zudem wird die Suche nach Verwandtschaftsbezügen auf eine Gesetzesgrundlage gestellt.
Schliesslich beschloss das Parlament, dass die Daten von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern von Asylsuchenden abgefragt werden dürfen, wenn dies zur Feststellung ihrer Identität oder ihres Migrationsweges notwendig ist. Der Hintergrund ist, dass jedes Jahr 70-80% der Asylbewerber nicht in der Lage sind, ihre Identität nachzuweisen, weil sie keine gültigen Dokumente oder weiterführende Informationen vorlegen.