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5. IV-Revision – notwendig und überfällig

Das Referendum gegen die Gesetzesvorlage des Bundes ist zustande gekommen. Wir werden also am 17. Juni 2007 über die fünfte Revision der Invalidenversicherung abzustimmen haben.
Die Revisionsvorlage ist für die Zukunft der IV und auch der AHV von erheblicher Bedeutung.
Warum? Der IV Missbrauch frisst Milliarden, und zwar jedes Jahr. Die Schulden betragen mittlerweile fast 10 Milliarden Franken und dies, obwohl der Wirtschaft und den Steuerzahlern seit 1988 fast 20 Milliarden Franken an finanziellen Zusatzmitteln aus der Tasche gezogen wurden. Es wäre daher verfehlt, die marode IV durch neue Mittel zu finanzieren, bevor diese Sozialversicherung nicht strukturell saniert worden ist.
Hauptursache für die massive Verschuldung sind die steigende Zahl der Renten, insbesondere wegen psychischen Erkrankungen und Erkrankungen am Bewegungsapparat und ungenügende Einnahmen. Diese steigenden Schulden höhlen gleichzeitig das Vermögen der AHV aus, und würden wir nichts unternehmen, wäre die AHV gemäss Berechnung des BSV spätestens im Jahr 2018 zahlungsunfähig.

Die 5. IV-Revision verfolgt deshalb zwei Hauptziele: Mehr Menschen mit gesundheitlichen Problemen in das Erwerbsleben einzugliedern und die Ausgaben der IV zu senken. Dazu sind drei Hauptregelungen sowie verschiedene Sparmassnahmen vorgesehen:
Erstens, das neue System der Früherkennung und Frühintervention, welches bereits nach einem Monat Arbeitsunfähigkeit einsetzt. Heute dauert es bis zu drei Jahren, bis die IV erstmals etwas unternimmt Um dies möglich zu machen, sind Arbeitgeber, Aerzte und andere involvierte Personen berechtigt, eine potenzielle Invalidität zu melden, was eine wesentliche Beschleunigung des Verfahrens zur Folge haben wird.

Zweitens sollen besondere Integrationsmassnahmen für psychisch Behinderte helfen, die notwendige Stabilität vor der eigentlichen Wiedereingliederung zu erlangen.

Drittens sind verschiedene Massnahmen im Bereich der beruflichen Vermittlung und Beratung und der Einbezug der Arbeitgeber vorgesehen. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung soll nicht zwingend zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Im Rahmen der Früherfassung wird geprüft, ob Massnahmen der IV möglich sind, um den noch bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten. Unternehmen, die Personen eine Wiedereingliederung ermöglichen, erhalten eine finanzielle Entschädigung, und eine allfällige Erhöhung der Beiträge an die berufliche Vorsorge oder die Krankentaggeldversicherung wird ebenfalls voll übernommen. Generell gilt neu der Grundsatz, bevor eine Rente gesprochen wird, müssen die Versicherten alle
zumutbaren Massnahmen auf sich nehmen, um eine Eingliederung zu ermöglichen. Erst wer wirklich nicht mehr arbeiten kann oder wenn eine Eingliederung von vornherein keinen Sinn macht, erhält eine Rente.

Viertens muss nun aber ebenso rigoros und mit aller Schärfe gegen einen allfälligen Rentenmissbrauch vorgegangen werden. Die enormen Unterschiede zwischen den Kantonen, was die  Rentengutsprachen betrifft, geben zum Nachdenken Anlass. Die vorhandenen Rechtsmittel genügen sofern sie auch in Anspruch genommen werden. Eines der Ziele der SVP und eigentlich des ganzen Volkes sollte sein: den real existierenden Missbrauch stoppen, um die Sozialwerke zu sichern und nicht zuletzt um Gerechtigkeit für alle herzustellen.

Moritz Schmid, Kantonsrat
Walchwil
4. Mai 2007

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