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Abwehrreflex statt sachliche Gründe

Es ist nicht das erste Mal, dass Rechtsprofessoren mit dem Professorenkomitee gegen die Durchsetzungsinitiative der Versuchung erliegen, politischen Einfluss auszuüben. Der Schaden, den sie der Rechtswissenschaft damit zufügen, kann kaum unterschätzt werden. Nicht minder fragwürdig ist die Intervention der Staatsanwälte in den Abstimmungskampf. Sie, die sie immense Zwangsmittel gegen den Einzelnen zur Hand haben, sollten jeden Verdacht, mit politischer Motivation zu agieren, vermeiden. – 
Ob es wohl möglich ist, dass die Professoren deshalb politisieren, weil sie fürchten, der Verfassungsgeber könnte am 28. Februar 2016 das Gegenteil dessen entscheiden, was sie seit Jahren juristisch lehren? Träfe dies zu, entlarvte sich das Professorenkomitee eher als Interessengemeinschaft für die eigene Glaubwürdigkeit denn als Gremium von ernsthaft besorgten Denkern und Wissenschaftlern. 
Etwas mehr Vertrauen in den common sense der Schweizer Stimmbürger stünde den Professoren gut zu Gesicht. Dieser zeichnet sich nämlich dadurch aus, dass er sachlich und wohlüberlegt entscheidet, im Gegensatz zu vielen Politikern (und Professoren?), die ihre Abwehrreflexe oftmals nicht aus sachlichen Gründen entwickeln, sondern aus der Frage heraus, wer etwas vorschlägt. 
Wenn es dann von der SVP kommt, ist es ohnehin ein Greuel. Dieser Unterschied zwischen Stimmbürgern und Politikern könnte einer der Gründe dafür sein, dass die schweizerische Bundesverfassung dem Volk eine derart grosse Macht verleiht. Ein sachlicher und unbefangener Beobachter wird denn auch feststellen, dass die besorgt vorgebrachten Einwände gegen die Durchsetzungsinitiative weitgehend auf einem politischen Abwehrreflex gegen die SVP gründen. Das kann nicht genug sein, um am 28. Februar nicht Ja zur Durchsetzungsinitative zu stimmen.
Dr. iur. Manuel Brandenberg, Rechtsanwalt
Fraktionspräsident SVP Kanton Zug

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