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Alibientscheid des Kantonsrates

Scheinbar ist der Kantonsrat gewillt, den Justizskandal „Straf- und Massnahmenvollzug“ politisch aufzuarbeiten. Etwas anderes ist nicht mehr sinnvoll, denn der ehemalige Zürcher Staatsanwalt Marcel Bertschi hat den äusseren Geschäftsgang des zuständigen Amtes und der entsprechenden Bereiche der Justizdirektion bereits gründlich untersucht und die notwendig scheinenden Massnahmen sind bereits umgesetzt oder in Umsetzung begriffen. Er hat offenbar auch bereits den Auftrag, die scheinbaren Unregelmässigkeiten rsp. Auffälligkeiten bei der Jugendanwaltschaft abzuklären.

Der Kantonsrat hat an der letzten Sitzung die erweiterte Justizprüfungskommission damit beauftragt, die Vorfälle aufzuarbeiten. Dies ist eindeutig eine Doppelspurigkeit zur Arbeit von Herrn Bertschi, der ja schon alles abgeklärt hat. Nur eine PUK wäre gemäss §21 Abs. 2 Geschäftsreglement des Kantonsrates „befugt alle im Dienste des Kantons stehenden Personen zur Sache einzuvernehmen. Die Einvernommenen sind vom Amtsgeheimnis entbunden.“ Es besteht also ein wesentlicher Unterschied zur Aufgabe der erweiterten Justizprüfungskommission. Die Erweiterte Justizprüfungskommission  ist gemäss Geschäftsreglement nur für die Behandlung von Geschäften aus dem Bereich der Justiz-gesetzgebung zuständig. Der Justizskandal hat jedoch mit der Justizgesetzgebung nichts zu tun. Damit stellt sich die Frage, was die Erweiterte Justizprüfungskommission denn soll! Sie hat sicher gemäss Geschäftsreglement keine Kompetenz zu einer Untersuchung, auch nicht zur Entbindung vom Amtsge-heimnis. Wenn man mehr wollte, müsste man sie als PUK definieren! Dann hätte man gleich eine PUK wählen können.

Margrit Landtwing, die CVP-Sprecherin, die sich vehement für den Einsatz der Erweiterten Justizprüfungskommission im Kantonsrat eingesetzt hat, hat es in einem persönlichen Gespräch auf den Punkt gebracht: Die PUK würde eben viel gründlicher arbeiten und deswegen auch mehr kosten! Man will demnach offensichtlich gar keine wirklichen Resultate, man will nur „etwas getan haben“. Ob der Kantonsrat und die Politik im Allgemeinen mit diesem Vor-ehen an Glaubwürdigkeit gewinnen oder verlieren, sei dahingestellt. Hauptsache man macht etwas, wenn auch nur als Alibiübung. Allerdings war ich dagegen.

Felix B. Häcki, Zug
Kantonsrat SVP
21. Juni 2008

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