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Anreize statt Gesetze

Kolumne in der Neuen Zuger Zeitung
Anreize statt Gesetze

Mit dem neuen Energiegesetz hat sich der Kantonsrat anfangs Juli 2004 für ein liberales und schlankes Energiegesetz ausgesprochen. Eine Revision des kantonalen Energierechts drängte sich auf, um einerseits Bundesrecht im Kanton Zug auf gesetzlicher Ebene einzuführen und andererseits technische Vorschriften anpassen zu können. Das neue Energiegesetz bietet dem Kantonsrat und dem Regierungsrat die Möglichkeit, bei neuen Erkenntnissen im Bereich der Energiepolitik, gezielt und schnell zu reagieren. Mit dem Verzicht auf die diffuse Klausel, dass 20% des Energieverbrauches von Neubauten mit erneuerbaren Energien abzudecken sind, besteht auch im Kanton Zug weiterhin die Möglichkeit preisgünstige Wohnungen und Geschäftsräume bauen zu können.
Das neue Energiegesetz entspricht damit eines meiner Hauptziele, denn ich kämpfe, zusammen mit der SVP – Fraktion im Kantonsrat, für weniger Gesetze und für freiwillige Anreize zur Erreichung der Ziele.
In diesem Sinne hat der Kanton Zug, in Bezug auf eine CO2-Reduktion im Gebäudebereich, mittlerweile bereits drei Förderprogramme vorgesehen:
• Rahmenkredit zur Förderung von Holzenergie (Laufzeit 1998 – 2002, Gesamtbetrag CHF 1 Mio.)
• Förderprogramm von Energieholz aus dem Zuger Wald (Laufzeit 2003 – 2012, Gesamtbetrag max. CHF 3,3 Mio.)
• Förderprogramm MINENERGIE, vorgesehen für Gebäude die vor 1985 erstellt wurden (Laufzeit 2001 – 2005, Rahmenkredit CHF 2 Mio.).
Weitere Massnahmen auf kantonaler Ebene halte ich deshalb zurzeit nicht für notwendig. Ich denke, der Kanton wird sich in Zukunft, in Anbetracht der angespannten Lage der Kantonskasse, hier zurückhalten müssen. Die Gemeinden jedoch können bestehende Förderprogramme weiterführen oder neue Programme beschliessen, das lässt das neue Energiegesetz selbstverständlich zu.
Bei einer Betrachtung der CO2 Reduktion gilt es jedoch nicht nur die Brennstoffe (Gebäudebereich), sondern auch die Treibstoffe (Bereich Verkehr) in die Rechnung einzubeziehen.
In Bezug auf die CO2-Reduktion der Treibstoffe hat der Kanton Zug bereits sehr viel unternommen.
Ich denke hier vor allem an die geplante Stadtbahn 1. Etappe. Die Realisierung wurde im August 2000 vom Kantonsrat beschlossen (Investitionskredit circa CHF 70 Mio., Betriebskredit jährlich CHF 2 Mio.). Die Stadtbahn wird am 12. Dezember 2004 ihren Betrieb aufnehmen. Hier hat der Kantonsrat das Angebot noch erweitert und Ende letztes  Jahr zusätzlich einen Betriebskredit von jährlich CHF 2,5 Mio. für eine engere Abstimmung des Busnetzes auf die Stadtbahn gesprochen. Ausserdem haben einzelne Gemeinden ihr Ortsbus – System auf die Stadtbahn ausgerichtet und stark ausgebaut.
Der Kanton Zug verfügt damit ab 12. Dezember 2004 über eines der besten öffentlichen Verkehrsnetze der Schweiz.
Im Kanton Zug sind Anreize zur CO2 Verminderung somit bereits mit erheblichen finanziellen Mitteln geschaffen worden. Jetzt liegt es an der Zuger Bevölkerung diese Angebote auch zu nutzen.
Ich bin nun sehr gespannt, wie das neue Angebot der VBZ und die Stadtbahn von der Zuger Bevölkerung angenommen werden und was auf Bundesebene in Bezug auf die Sparidee beim öffentlichen Regionalverkehr noch auf uns zukommen wird.
Spätestens im Jahre 2007 müssen wir dann die Frage beantworten: Können wir uns ein  öffentliches Verkehrsnetz auf diesem hohen Niveau noch leisten?
Der Kanton Zug besitzt und pflegt übrigens auch ein sehr gutes Radwegnetz und baut diese laufend aus, wie zurzeit auf der Strecke Zug – Talacker.
Also, steigen Sie um auf den Bus und auf die Stadtbahn oder nehmen Sie vermehrt das Velo, dann brauchen wir auch in Zukunft kein strengeres Energiegesetz.

Werner Villiger, Kantonsrat SVP, Zug
Zug, 28. Juli 2004

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