Antrag der Kantonsräte K. Nussbaumer, O. Wandfluh, B. Unternährer und P. Andermatt im Hinblick auf die zweite Lesung des siebten Steuerrevisionspaket
Die obgenannten Kantonsräte verlangen eine Änderung von § 23 Abs. 1 Bst. n) des Steuergesetzes des Kantons Zug dahingehend, dass der Sold der Milizfeuerwehrleute bis zum Betrag von jährlich neu 8’000 Franken (alt 5’000 Franken) für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Kernaufgaben der Feuerwehr steuerfrei sind.

Begründung: Es ist in der heutigen Zeit immer schwieriger, gute Milizfeuerwehrleute zu finden bzw. zu rekrutieren. Eine Erhöhung der Freigrenze um 3’000 Franken auf neu 8’000 Franken wäre ein guter Anreiz, dass sich vermehrt Milizfeuerwehrleute finden liessen. Es betrifft ja Personen, die besonders wichtige Aufgaben in der Feuerwehr wahrnehmen und viele Einsätze vor allem in ihrer Freizeit leisten.
Karl Nussbaumer, Kantonsrat
Menzingen