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Auch Ausländer müssen sich an unsere Gesetze halten

Die Durchsetzungs-Initiative ist klar: Ausländer, die wegen klar definierter, schwerer Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung usw. verurteilt werden, sind auszuweisen. Eine Ausschaffung ist zudem vorgesehen bei Wiederholungstätern als Folge von Straftaten wie einfache Körperverletzung, Einbruch mit Sachbeschädigung und weiteren Straftaten, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Masse beeinträchtigen. Auch Ausländer, die in der Schweiz geboren sind, haben sich an unsere Gesetze zu halten. Der überwiegende Teil tut dies auch. Wer als Ausländer in der Schweiz kriminell wird, hat hier jedoch nichts zu suchen und soll in sein Heimatland zurückkehren. Wir haben mit kriminellen Schweizern, die wir nirgendwohin ausweisen können und um die wir uns selber zu kümmern haben, bereits mehr als genug am Hals. 
Bereits nach geltendem Recht können Personen, die in der Schweiz geboren sind, aber nicht über die schweizerische Staatsbürgerschaft verfügen, sogenannte Secondos, ihre Niederlassungsbewilligung verlieren, wenn sie schwere Straftaten begehen. Die Secondo-Debatte wurde bereits im Abstimmungskampf zur Ausschaffungsinitiative 2010 ausgiebig geführt. Volk und Stände haben im vollen Wissen darum der Initiative zugestimmt. Nun führen wir diese Debatte halt noch einmal. Es geht hier nicht um unbescholtene Secondos, die sich übrigens problemlos einbürgern lassen können, wenn sie das wollen. Es geht hier um ausländische Verbrecher, um Kriminelle, mit denen Secondos in der Regel nichts am Hut haben wollen. Wozu also die Verwirrung?
Für mich ist klar: die Durchsetzungsinitiative werde ich mit einem überzeugten JA unterstützen!
Thomas Villiger
Kantonsrat SVP, Hünenberg

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