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«Befristete» Steuer besteht seit über hundert Jahren

Letzte Woche wurde Nationalrat Gerhard Pfister in den CH-Medien wie folgt zitiert: «Jeder Offi-zier sollte wissen, dass die Politik entscheidet». Er hat Recht, das macht einen Rechtstaat aus und ich unterstütze diese Haltung.

In unserer Milizarmee ist jeder Offizier hingegen auch Bürgersoldat und Wähler. Als Bürgersol-daten haben wir die Verpflichtung der Politik aufzuzeigen, wenn wir unseren verfassungsmäs-sigen Kernauftrag der Landesverteidigung nicht erfüllen können, was aktuell infolge fehlender Finanzen der Fall ist. Andernfalls liegen der Politik die wesentlichen Informationen für ihre Ent-scheidungen nicht vor. Als Wähler haben wir anschliessend die Aufgaben die Politik an ihren Entscheiden zu messen.

Ich schätze es, dass sich die Mitte in den letzten Wochen mit Vorschlägen zur Steigerung der Wehrhaftigkeit einbrachte. Vor vier Monaten war die Mitte im Nationalrat noch ausschlagge-bend, dass der Armee die dringend benötigten Mittel erst bis 2035 statt bis 2030 zur Verfügung gestellt werden. Dieser Sinneswandel ist positiv zu werten. Nicht zu begrüssen ist hingegen der Vorschlag zur Einführung einer befristeten Wehrsteuer.

Seit 1915 wird bereits jährlich vom Bund eine Wehrsteuer erhoben. Damals als «Kriegssteuer» eingeführt, anschliessend mehrfach umbenannt, um dann schliesslich ab 1982 «direkte Bun-dessteuer» genannt zu werden. Trotz der vielen Namenswechsel blieb eines bestehen, näm-lich die Befristung der Steuer, aktuell bis 2035.

Damit verfügen wir bereits seit fast 110 Jahren über eine befristete Wehrsteuer. Der Vorschlag der Mitte bedeutet damit die Einführung einer zweiten «befristeten» Wehrsteuer und begeht damit einen grundsätzlichen Überlegungsfehler. Der Bund hat kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem. Die Einnahmen sind nicht rückläufig, sie sprudeln regelrecht. Die Parla-mentarier beschliessen jedoch ein Vielfaches an zusätzlichen Ausgaben, welche die Einnah-men massiv übersteigen.

Ergo fehlt Geld mangels Priorisierung und ausufernder Ausgabenpolitik. Gemäss dem Institut für Wirtschaftspolitik (IWP) an der Uni Luzern sind beispielsweise 38 von 48.5 Milliarden jährli-cher Subventionen «aus wohlfahrtstheoretischer Sicht fragwürdig bis überflüssig – also ein-sparbar. 38 Milliarden entsprechen knapp dem Betrag, den wir bräuchten, um die Armee voll-auszurüsten (aufgerüstet auf den heutigen Stand haben wir dann noch nicht).

Der Schluss ist somit klar: Zusätzlich (befristete) Steuern sind abzulehnen, denn Mittel sind genügend vorhanden. Vielmehr müssen sie richtig eingesetzt werden, dazu brauchen unsere Politiker Mut. Wobei die Bevölkerung eine Priorisierung der Ausgaben zuhanden unserer Si-cherheit sicherlich verstehen wird, denn ohne Sicherheit ist auch unser Sozialstaat nicht über-lebensfähig.

Hauptmann Gregor Bruhin
Präsident Offiziersgesellschaft des Kantons Zug

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