Behördlicher Bevormundungs- und Regulierungswahn
Die staatliche Bevormundung schreitet weiter voran. Jüngstes Beispiel liefert die Beratungsstelle für Unfallverhütung, welche vorschlägt, dass bei jungen Neulenkern nur noch ein weiterer junger Passagier mitfahren darf.

Dies weil die besagte Beratungsstelle herausgefunden haben will, dass ein erhöhtes Unfallrisiko bestehen soll, sobald mehrere junge Personen gemeinsam in einem Fahrzeug unterwegs sind. Konkret geht die Beratungsstelle von ca. 40 verletzten Personen pro Jahr aus.
Natürlich ist jeder einzelne Vorfall bedauerlich. Die Zahl ist jedoch im Verhältnis zu Neulenkerzulassungen von jährlich 80’0000 – 90’000 verschwindend klein, nämlich 0.05 Prozent. Warum sollen 2 Passagiere sicherer sein als 3? Wäre gar kein Mitfahrer nicht noch sicherer? Die Forderung des BfU ist nicht nur grenzwertig bevormundend, sondern auch wirtschaftlicher und ökologischer Schwachsinn.
Fast zur selben Zeit wurde auch bekannt, dass die Schweiz EU-Vorgaben übernehmen will, welche fordern, dass die geräuscharmen Elektroautos zukünftig künstlich Lärm erzeugen sollen. Wir geben in der Schweiz Millionen von Franken für Lärmschutzmassnahmen aus und bevormunden die Autofahrer immer mehr mit Temporeduktionen aus Lärmschutzgründen. Gleichzeitig sollen nun die geräuscharmen Autos künstlich Lärm erzeugen. Dies soll noch einer verstehen!
Beni Riedi, SVP Kantonsrat, Baar