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Bei unklarer IV-Ursache fährt man nicht !

Diese Woche wird die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit die Beratung des Hauptgeschäfts der 5. IV-Revision in Angriff nehmen. Bereits bei der Teilrevision zur Verfahrensstraffung konnte die SVP ihre Vorschläge im Rat durchbringen. Nun geht es darum, auch bei der eigentlichen Gesetzesrevision alles daran zu setzten, um Missbrauch zu verhindern, ungerechtfertigte Rentenbezüger von IV-Leistungen fern zu halten und alle unnötigen Anreize zur Rente zu verhindern. Nur so hat die IV eine Zukunft!
 
Ende August haben sich die SVP-Fraktionsmitglieder der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit zu einer Klausurtagung getroffen, um die IV-Revision im Detail zu analysieren und Vorschläge für die Kommissionsberatung auszuarbeiten. Die Vorschläge des Bundesrates gehen zwar in die richtige Richtung, sie sind aber zu wenig konsequent und dürften das angestrebte Ziel einer 20%-igen Reduktion der Neurenten nicht erreichen. Aus diesem Grund gilt es in der Kommissionsberatung, die notwendigen Korrekturen vorzunehmen.
 
Die SVP wird insbesondere zusätzliche Anträge einbringen, um den Missbrauch in der IV unattraktiv zu machen. Der Missbrauch ist besonders gross bei Krankheitsbildern, bei denen eine Kausalität zwischen Gesundheitsschaden und Erwerbsunfähigkeit nicht klar nachweisbar ist. Heute ist es daher relativ einfach möglich, aufgrund eines Schleudertraumas, nicht nachweisbaren Rückenschmerzen oder psychischen Problemen IV-Leistungen zu beziehen. Bei solchen IV-Fällen unklarer Kausalität müssen aber die Rentenbezüger keinerlei Einschränkungen über sich ergehen lassen. Man bezieht Leistungen von der Gemeinschaft – kann aber zum Risiko für die Gemeinschaft werden!
 
Obwohl alle angesprochenen Personen an Krankheitsbildern leiden, welche medizinisch nicht klar erfassbar sind, ist es den Personen weiterhin erlaubt, Auto zu fahren oder ein Privatflugzeug zu fliegen. Wer heute Alkohol konsumiert, wird von der Gesellschaft per Strassenverkehrsgesetz zum Nichtfahren verpflichtet – wer eine IV-Rente aufgrund unklarer Kausalität bezieht, darf munter weiterfahren! Während ein rechtschaffener Bürger im Verkehr auf alle möglichen und unmöglichen Dinge überprüft wird, lässt man Scheininvalide Autofahren und stattet sie dazu noch mit aus Steuergeldern finanzierten Renten aus. So sieht das Resultat der Politik aus, die bis vor drei Jahren unter einer ausschliesslich sozialdemokratische Führungscrew bei der IV entstanden ist. Es sind dies: alt Bundesrätin Ruth Dreifuss, Otto Piller ehemaliger Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen sowie die Ex-IV-Chefin Beatrice Breitenmoser. Heute möchten diese Personen aus verständlichen Gründen lieber nicht mehr mit der IV in Verbindung gebracht werden.
 
Forderungen der SVP
 
Die Forderungen der SVP für die 5. IV-Revision sind klar: In Zukunft soll nur noch eine IV bekommen, wer an einer nach objektiven Gründen unüberwindbaren Erwerbsunfähigkeit leidet. IV-Renten mit unklarer Kausalität müssen vermieden werden. Bei bestehenden IV-Renten sind Neuüberprüfungen anzuordnen und wer dennoch ein unklares Krankheitsbild hat, dem sollte aus Sicherheitsgründen zumindest die Erlaubnis ein Verkehrsmittel zu führen, entzogen werden. Das Ergebnis der Teilrevision zur Verfahrensstraffung lässt hoffen, dass nicht nur die SVP, sondern auch die anderen Parteien erkannt haben, dass es höchste Zeit ist, den latenten IV-Missbrauch wirkungsvoll und nicht nur kosmetisch zu bekämpfen.
 
Einmal mehr zeigt die SVP konstruktive Lösungsvorschläge auf – hoffentlich merken auch die anderen bürgerlichen Parteien, dass damit die Glaubwürdigkeit der IV bei der Bevölkerung wieder zurück gewonnen werden kann.
 
Marcel Scherer
Präsident  SVP Kt. Zug
 
 
Eine Antwort auf den Leserbrief von Michel Ebinger gibt auch das Grundlagenpapier der SVP

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