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Bericht der SVP Fraktion zur Kantonsratssitzung vom 20. Februar 2014

Ohne Wenn und Aber für das Öffentlichkeitsgesetz

Die SVP-Fraktion im Zuger Kantonsrat spricht sich ohne Wenn und Aber für das Öffentlichkeitsgesetz aus, das am Donnerstag im Kantonsrat in 2. Lesung beraten wird. Die Fraktion begrüsst den Paradigmenwechsel, der seinerzeit von den damaligen SVP-Kantonsräten Werner Villiger sel. und Stephan Schleiss in einer Motion verlangt worden war. Gerade die aktuellen Fragen rund um das AIO machten deutlich, wie wichtig es sei, den Zugang zu öffentlichen Dokumenten zu regeln und zu ermöglichen, wurde an der Fraktionssitzung am Montagabend in Zug erklärt.

Der Wunsch nach einem griffigen und zugleich massvollen Öffentlichkeitsgesetz spiegelt sich darin, dass die SVP-Fraktion in der 1. Lesung der Regierung und der vorberatenden Kommission folgte und weitergehende Anträge von Dritter Seite gemäss Empfehlung von Regierung und/oder Kommission ablehnte. In der 2. Lesung will sich die SVP-Fraktion auch hier treu bleiben und lehnt den Antrag ab, Regierungsratsprotokolle und Kommissionsprotokolle vom Öffentlichkeitsgesetz auszuschliessen.

Unterstützung fand an der SVP-Fraktionssitzung auch die sofortige Behandlung der Motion von Gregor Kupper. Er will den Regierungsrat beauftragen, die sich in Arbeit befindende Teilrevision des Gesetzes über den direkten Finanzausgleich in einem zweistufigen Verfahren abzuwickeln. In einer ersten Teilrevision sollen nur die Anpassungen betreffend „neuer Bevölkerungsbegriff“, „Senkung Normsteuerfuss“ und „Einlage des Kantons“ umgesetzt werden. Der umfassende Auftrag des Kantonsrates vom 30. Januar 2014 (neutrale Zone, Auslegeordnung etc.) soll in einer zweiten Teilrevision umgesetzt werden. Dieses Vorgehen wird von der SVP-Fraktion explizit begrüsst.

Thomas Wyss
Kantonsrat

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