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Bericht der SVP-Fraktion zur Kantonsratssitzung vom 31. März 2011

Die SVP-Fraktion nimmt zu den Traktanden wie folgt Stellung:

Planungs- und Baugesetz, bürger- und eigentumsfreundlicher

Die Kantonsratsfraktion der SVP hat an ihrer Sitzung am Montag abend in Anwesenheit von Baudirektor Heinz Tännler das Bau- und Planungsgesetz detailliert und äusserst ausführlich beraten. Die Fraktion wird an der Kantonsratssitzung am Donnerstag einige Änderungs- und Streichungsanträge stellen oder unterstützen.

Zu reden gaben die geplanten neuen Bestimmungen über Arealbebauungen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Mindestfläche für Arealbebauungen neu auf 3000 Quadratmeter festzusetzen. Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass diese Mindestfläche, wie von der Raumplanungskommission vorgeschlagen, auf 2000 Quadratmetern belassen werden soll. Auch die übrigen Bestimmungen und Anforderungen an eine Arealbebauung sollen gemäss Antrag der Raumplanungskommission definiert werden.

Was die zwingende kommunikationstechnische Erschliessung privater und öffentliche Gebäuden mit grossem Publikumsverkehr betrifft, so folgt die Fraktion der weniger restriktiven Formulierung der Regierung.

Mehr Transparenz

Bürgerfreundlicher will die SVP-Fraktion auch die Einsprachefristen gestalten. Erlasse, Änderungen oder Aufhebungen von kantonalen Zonen- und Sondernutzungsplänen sowie von gemeindlichen Erschliessungs-, Baulinien und Strassenplänen sollen nicht nur wie von der Regierung vorgeschlagen 20, sondern 30 Tage öffentlich aufgelegt werden. Zudem regt die SVP im Sinne der grösseren Transparenz an, dass im Amtsblatt die Publikation im kantonalen und im gemeindlichen Teil zu erfolgen hat.

Wie von der Raumplanungskommission vorgeschlagen, soll auch ein weiterer Punkt präziser geregelt werden: Gemäss Gesetzesentwurf sollen Gemeindebehörden intervenieren können, wenn Bauten und Anlagen „wegen mangelhaften Unterhalts das Orts- und Landschaftsbild verunstalten“. Hier sollen nun nicht ästhetische, sondern sicherheitstechnische Überlegungen im Vordergrund stehen.

Die SVP-Fraktion ist auch der Überzeugung, dass nicht einzig die Grenz- und Gebäudeabstände, sondern auch die Längen- und Höhenvorschriften um die äussere Wärmedämmung korrigiert werden sollen. Gefolgt wird auch dem Antrag der Raumplanungskommission, den Artikel über das behindertengerechte Bauen aus dem Gesetzesentwurf zu streichen. Erstens werden heute aus kommerziellen Gründen neue Überbauungen in der Regel behinderten- und altersgerecht geplant, zweitens braucht es diese Bestimmung im Planungs- und Baugesetz nicht, da das behindertengerechte Bauen bereits im Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes und der dazugehörenden Verordnung geregelt ist.

Kein Behördendiktat

Nicht einverstanden ist die SVP-Fraktion schliesslich damit, dass im Zusammenhang mit der Änderung des Planungs- und Baugesetzes die Bestimmungen über die Duldungspflicht in Bezug auf Signale, Strassenbeleuchtungen etc. restriktiver und damit bürger- und eigentumsfeindlicher formuliert werden sollen. Das Gesetz über Strassen und Wege soll deshalb nicht um einen entsprechenden neuen Artikel ergänzt werden. Der entsprechende Streichungsantrag wurde an der Fraktionssitzung einstimmig gutgeheissen.

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