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Bericht der SVP Fraktion zur Kantonsratssitzung vom 31. Oktober 2013

Videoüberwachung als eine Massnahme gegen Unsicherheit

Die SVP-Fraktion im Zuger Kantonsrat wird in der Beratung des Videoüberwachungsgesetzes am Donnerstag eine positive Haltung einnehmen – aus der Überzeugung allerdings, dass Videokameras nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung für die gewünschte Polizeipräsenz an „Hot Spots“ geeignet sind.

Mit dem neuen Videoüberwachungsgesetz soll eine Rechtsgrundlage für den präventiven Einsatz von Bildaufzeichnungs- und Bildübermittlungsgeräten durch kantonale und gemeindliche Organe im öffentlichen und öffentlich zugänglichen Raum geschaffen werden.

Die Vorlage der Regierung wird von der Fraktion in ihrer Stossrichtung begrüsst. Die Änderungsanträge der Kommission, die auf eine Einschränkung des Einsatzes von Videokameras zielen, werden abgelehnt. Die SVP-Fraktion spricht sich jedoch dafür aus, die Aufbewahrungsdauer für das Videomaterial zu verlängern, um damit die Aufklärung von Delikten zu erleichtern und die abschreckende Wirkung der Kameras zu erhöhen.

Auch was die Mittelschulstandorte betrifft, werden die Arbeiten der Regierung unterstützt. Der Kantonsratsbeschluss über die dafür notwendige Anpassung des kantonalen Richtplanes findet Zustimmung. Damit begrüsst die SVP-Fraktion die bisherige Planung, die auf Mittelschulstandorten in Zug, Cham und Menzingen basiert.

Thomas Wyss, Oberägeri

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