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Berufliche Vorsorge – strikte Regeln und einige Erfolge

Als Ende letztes Jahr die Arbeitnehmer erfuhren, dass ihre BVG-Rente kleiner als geplant sein soll, herrschte darüber gewiss keine Freude. Der Bundesrat kündigte sein Bestreben an, den Umwandlungssatz in der Beruflichen Vorsorge – er bestimmt die Rentenhöhe entsprechend dem angesparten Kapital – erneut zu senken.

Die 1. BVG-Revision, die Anfang 2005 in Kraft getreten ist, sieht für die nächsten acht Jahre eine progressive Senkung des Umwandlungssatzes von 7.2% auf 6.8% vor. Als diese Sätze beschlossen wurden, wusste man bereits, dass der Satz von 6.8% zu hoch ist, wenn man bei der versicherungsmathematischen Kalkulation die erhöhte Lebenserwartung berücksichtigte und einer realistischen Einschätzung der Kapitalrendite Rechnung trug. Heute erst macht der Bundesrat den nötigen Schritt und schlägt vor, den Umwandlungssatz bis 2011 auf 6.4% zu senken.

Der Bundesrat hat einen Vernehmlassungsentwurf in Auftrag gegeben. Für eine detaillierte Analyse des Vorschlags ist daher die Zeit noch nicht gekommen. Aber angesichts der verständlichen Enttäuschung der Versicherten, die durch reisserische Schlagzeilen gewisser Medien noch geschürt wurde, rechtfertigt es sich, heute schon zu sagen, dass man es mit einem ganz einfachen, logischen Phänomen zu tun hat: Jeder Arbeitnehmer spart in Laufe seines Berufslebens ein Vorsorgekapital an, das verzinst und schliesslich während der Dauer des Ruhestandes in Form einer Rente ausbezahlt wird. Bleibt der Kuchen "Kapital" immer gleich gross, während die Anzahl Jahre, für die er reichen muss, wächst, sind die jährlichen Stücke logischerweise kleiner!

Will man das Renten-Niveau beibehalten (denn das Ziel der Beruflichen Vorsorge ist die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards), muss ein grösseres Kapital angespart werden. Dabei können Börsengewinne keine Wunder garantieren. Sicher zum Ziel kommt man nur in dem man mehr – das schmerzt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber – oder länger spart. Diese Erkenntnis führt unausweichlich zur Diskussion ums Pensionsalter. Dessen Erhöhung erlaubte unter anderem, die durchschnittliche Rentenbezugsdauer zu verkürzen. Gleichzeitig muss die Förderung eines möglichst frühen Eintrittsalters in Betracht gezogen werden. Schliesslich zählt Gesamtzahl der Beitragsjahre.

Das sind in etwa auch die Überlegungen, die man anstellen muss, wenn man seinen Ruhestand auf freiwilliger Basis vorbereitet. Das zwar private, aber obligatorische und gesetzlich geregelte BVG-System verleitet viele Versicherte dazu, diese elementaren Erwägungen ausser Acht zu lassen. Dadurch dass Vorsorge ein Politikum geworden ist, denken viele, der Staat oder das Kollektiv "schulde" ihnen eine Altersrente, was so nicht stimmt. Es ist zudem eine Schwäche der Politik, halbe Lösungen vorzuschlagen, nur um heftige Reaktionen zu vermeiden: Die nachträgliche Senkung des Umwandlungssatzes in einer zweiten Tranche ist reine Salamitaktik und verstärkt zudem den Eindruck ständig schlechter Nachrichten in Serie.

Unsere obligatorische Berufliche Vorsorge basiert auf einem guten System. Es verhindert, dass unvorsichtige Personen ihren Ruhestand in Armut verbringen. Man muss aber die Mechanismen korrekt verstehen und aufhören, Wunder zu erwarten. Wunderbar hingegen ist die finanzielle Gesundheit einiger Pensionskassen. Auch sie müssen zwar der allgemein sinkenden Tendenz folgen, können aber nichtsdestotrotz Leistungen über dem gesetzlichen Minimum ausrichten. Ein Erfolg, der verdient, erwähnt zu werden.

Silvia Künzli
Kantonsrätin SVP Baar

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