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Schon bald wird in der Schweiz wieder abgestimmt und dank unserem Freiheitswillen und unserem Demokratieverständnis dürfen wir, anders als unsere Nachbarn in Europa, immer noch selber über so wichtige Themen wie Mindestlohn, Beschaffung eines neuen Kampfflugzeuges oder dem Berufsverbot für Pädophile mitbestimmen. Wichtiger als ob wir ja oder nein stimmen ist, dass wir abstimmen, dass wir uns an der Politik beteiligen.

Etwa die Pädophilen-Initiative. Durch eine Nichtregierungsorganisation (Marche Blanche), welche sich für die Kinderrechte einsetzt, wurden die Unterschriften gesammelt, unterstützt wird die Initiative von der SVP. Sie verlangt, dass verurteilte Pädophile, zum Beispiel ein Lehrer der ein Kind sexuell missbraucht hat und dafür verurteilt worden ist, nicht mehr mit Kindern arbeiten darf. Und zwar ein Leben lang. Er müsste in die Erwachsenenbildung wechseln.

Eigentlich ein logischer Vorgang oder würden sie ihr Geld bei einem verurteilten Betrüger anlegen? Auf den Punkt gebracht, würden sie ihr Kind einem verurteilten Pädosexuellen anvertrauen wollen? Die Antwort der meisten Leserinnen und Leser wäre wohl ein überzeugtes: „NEIN, natürlich nicht!“ Schliesslich ist ja auch bekannt, dass Pädophile nicht oder kaum therapierbar sind, dass es sich bei ihnen oft um Wiederholungstäter handelt.

Anders sieht das der Bundesrat, die SP, die Grünen und sogar die CVP. Sie lehnen die Pädophilen-Initiative wegen rechtsstaatlicher Bedenken ab und machen einen Vorschlag, der zu wenig weit geht. Frau Sommaruga sieht lediglich ein 10-jähriges Berufsverbot vor, und dies auch nur, wenn der Täter zu einer Mindeststrafe von sechs Monaten verurteilt wurde. Und dann? Ist er dann weil er nun 40 Jahre und nicht mehr 30 Jahre alt ist, keine Gefahr mehr für die Kinder?

Die Initiative hingegen ist klar formuliert und verlangt, dass alle Täter, die wegen eines Sexualdelikts an Minderjährigen oder Abhängigen verurteilten worden sind, ein lebenslanges Tätigkeitsverbot erhalten. Wohl auch unter dem Druck der Initiative wurde das Gesetzt kürzlich ein wenig verschärft, reicht aber noch nicht aus um dem Volkswillen zu genügen. Es ist auch nicht so, dass die Initiative nun dieses neue, verschärfte Gesetz ersetzen würde, sie ergänzt es weil das lebenslängliche Berufsverbot nicht in dieses Gesetz aufgenommen worden ist.

Der Vorwand, dass die Jugendliebe bestraft oder verunmöglicht werde, zieht nicht. Dies kann bei der Ausarbeitung des Gesetzes berücksichtigt werden. Jetzt schon gilt,  dass wenn der Altersunterschied weniger als drei Jahre beträgt, z.B. 15 und 17, die Liebe heute schon straffrei ist. Ist der Beschuldigte 20 Jahre oder jünger, kann der Richter von einer Bestrafung und somit vom lebenslänglichen Berufsverbot absehen.

Sie sehen, unsere direkte Demokratie erlaubt es uns, selber die Regeln unserer Gesellschaft zu gestalten und sollten die Politiker in Bern mal wieder zu theoretisch und abgehoben werden, können wir sie mit Volksentscheiden wieder auf den Boden der Realität zurückholen und die richtige Richtung vorgeben.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Volksentscheide nicht umgesetzt werden und das Volk nochmals Unterschriften sammeln muss wie kürzlich die SVP mit der „Durchsetzungsinitiative“, dass die Ausschaffungsinitiative welche vom Volk angenommen wurde, endlich umgesetzt wird. Richtig wäre, wenn der Bundesrat als ausführendes Organ sich an die Aufträge seines Volkes halten – und diese pflichtbewusst umsetzen würde.

Thomas Werner, Kantonsrat
Unterägeri

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