Bewahren und Erneuern mit Augenmass
Das neue Zuger Denkmalschutzgesetz ist eine mit Umsicht erarbeitete Vorlage. Es steht für den Schutz wertvoller Baudenkmäler. Gleichzeitig stoppt das neue Gesetz willkürliche Verfügungen, denn es fördert die Mitsprache direkt Betroffener.

Das Amt für Denkmalpflege und Eigentümer setzen sich neu an einen Tisch. Am Ende der Gespräche regelt ein Vertrag, ob und wie ein Gebäude unter Schutz gestellt wird. Dieses Vorgehen ist sauber und es bewährt sich im Kanton Zürich bereits mit gutem Erfolg.
Falls sich die Denkmalpflege und Eigentümerschaft einmal nicht einigen können, entscheidet der Gesamtregierungsrat übers weitere Vorgehen. Er schaut dabei einerseits auf den denkmalpflegerischen Aspekt. Andererseits achtet er aufs öffentliche Interesse. Dabei geht es zum Beispiel um Verdichtung, Tragbarkeit oder die Belebung eines Dorfkerns. Unterm Strich wird geschützt, was wirklich schützenswert ist.
Dies ist massvoll und richtig. Deshalb sage ich am 24. November JA zum neuen Zuger Denkmalschutzgesetz.
Beni Riedi, SVP Kantonsrat, Baar