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Brauchen wir Dienstleistungen, die weit über dem eidgenössischen Durchschnitt liegen?

Als Unternehmer und Politiker möchte ich folgenden Gedanken zum Thema Entlastungsprogramm äussern, obwohl dies bezüglich ja bereits Ströme von Druckerschwärze vergossen worden sind. Dabei geht es mir grundsätzlich nicht um irgendwelche Einzelheiten, vielmehr sollen hier noch grundsätzliche Überlegungen meinen Einsatz in dieser Sache abschliessen. Warum müssen wir eigentlich über dieses Sparpaket abstimmen? Ueber Jahre hinweg konnten wir uns fast alles leisten. Der Kanton sowie auch die Gemeinden erbrachten überdurchschnittliche Dienstleistungen. Mit dem Bevölkerungswachstum und damit wuchsen auch die Aufgaben der Verwaltungen. Die Steuerein-nahmen nehmen nicht mehr in gleichem Masse zu, dazu stiegen die Zahlungen in den NFA Jahr für Jahr rasant. Aufwand und Ertrag stimmen nicht mehr. Um diesen Trend zu stoppen, hat der Regierungsrat 2014 reagiert und mit dem Entlastungsprogramm 2015 – 2018 ein Massnahmenpaket geschnürt.

Es wird auch in Zukunft schwierig sein, die Einnahmen der öffentlichen Hand, selbst in naher Zukunft, zuverlässig einzuschätzen. Die Zahlen der Gemeinde Baar und des Bundes für das laufende Jahr stellen in dieser Hinsicht gute Beispiele dar. Gerade auch aus diesen Gründen ist es zwingend notwendig, das Entlastungsprogramm 2015-2018 (Paket 2) durchzuziehen, dies aus solidarischen und nachhaltigen Gründen. Leistungsabbau, Mehreinnahmen, Effizienzsteigerungen und Gemeindebei-träge halten sich die Waage. Alle leisten so einen Solidaritätsbeitrag.

Wir müssen – Sparpaket hin oder her –  wieder lernen, die zum Teil ungezügelte Anspruchs-Inflation seitens einer „Hyper-Konsumgesellschaft“ an den Staat (Gemeinde – Kanton – Bund) in den Griff zu bekommen. Brauchen wir die tiefsten Schülerzahlen pro Klasse in den Zuger Volksschulen? Brauchen wir noch Dienstleistungen, die weit über dem eidgenössischen Durchschnitt liegen?  Soll die öffentliche Hand z.B. Vermittlungsstellen für Babysitter finanzieren? Um nur einige Beispiele zu nennen. Diese Ansprüche lösen in der Regel immer mehr Aufwand für die öffentliche Hand aus. Brauchen wir im Kanton Zug eine aufgeblähte staatliche Bürokratie, wie sie sich zur Zeit auf nationaler Ebene ins Unermessene gesteigert hat?

Auch mit dem Entlastungsprogramm, dessen Annahme ich dringend empfehle, werden wir im Kanton und in den Gemeinden gefordert sein, alle Aufgaben systematisch zu prüfen, das Notwendige soll vom Wünschbaren getrennt werden. Wenn es gelingen würde, hier etwas zurückzustecken, so könnte die öffentliche Hand Millionen sparen – und dann bräuchte es vermutlich in Zukunft kein Entlastungsprogramm mehr.     

Hans Steinmann,
Gemeinderat, Baar

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