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Bürgergemeinden abschaffen?

Die Teilrevision über die Sozialhilfe im Kanton Zug ist in Vernehmlassung. Für politische Aufregung sorgte das neu eingeführte Prinzip, dass Einwohnergemeinden als alleinige Leistungserbringer im Sozialwesen alle Hilfesuchenden betreuen sollten. Damit würden die Bürgergemeinden ihrer Fürsorgepflichten für ihre hilfebedürftigen Bürgerinnen und Bürger in ihren eigenen Gemeinde enthoben. Grosse Aufregung herrscht; will der Regierungsrat die Bürgergemeinden abschaffen?

Im Kanton Zug gibt es eine Vielzahl verschiedener Arten der "Gemeinden": die Bürgergemeinden, die Einwohnergemeinden, die Korporationsgemeinden, die katholischen und reformierten Kirchgemeinden etc. Dazu kommen noch verschiedene Zweckverbände der Gemeinden. Alle Gemeinden sind demokratisch aufgebaut, haben parallele Führungsstrukturen und ineinander verzahnte Aufgaben. Kaum einer kennt sich in diesem Durcheinander noch aus. In allen Gemeinden müssen die wesentlichen Organe mit qualifizierten Personen besetzt werden. Ob dies noch sinnvoll und effizient ist?

Dass die Sozialhilfe im Kanton Zug aus einer Hand den Hilfebedürftigen angeboten werden soll, liegt in der Natur der Sache. Nur so kann die Gleichbehandlung der Betroffenen über den ganzen Kanton hinweg gewährleistet werden. Bei der heutigen Komplexität der Sozialarbeit sind professionelle Strukturen notwendig, die aber nur bei einer grösseren Fallzahl gewährleistet werden können. Es ist offensichtlich, dass der Regierungsrat recht hat, wenn er die Sozialhilfe vereinheitlichen und alleine in die Hand der Einwohnergemeinden legen will.

Dies bedeutet nicht zwingend die Abschaffung der Bürgergemeinden. Nur wenn die Bürgergemeinden keine anderen und wesentlichen Aufgaben mehr haben, werden sie in Frage gestellt. Ob dem so sei, kann an dieser Stelle offen gelassen werden. Es wird die Aufgabe der Bürgergemeinden sein, ihre Aufgaben und ihre Existenzberechtigung zu definieren. Wenn die Bürgergemeinden darin scheitern, werden sie wohl oder übel mit ihren restlichen Aufgaben in den Einwohner- oder den Korporationsgemeinden aufgehen. Für manch einen mag dies ein Verlust an Tradition bedeuten. Doch dies kann man hinnehmen, wenn damit eine Steigerung der Professionalität und der Effizienz einhergeht.

Daniel Staffelbach, SVP

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