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Bundesgerichtsurteil zur Beschwerde betreffend Abschaffung der Gleichstellungskommission

Beschwerde gegen Kantons- und Regierungsrat abgewiesen: SVP Kanton Zug begrüsst das Bundesgerichtsurteil.

Die SVP Kanton Zug nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass das Bundesgericht eine Beschwerde aus linken und feministischen Kreisen gegen den Kantons- und Regierungsrat des Kantons Zug abgelehnt hat. In einem sorgfältig begründeten Urteil formuliert das höchste Schweizer Gericht Empfehlungen. Die Umsetzung dieser Empfehlungen sollen nach Ansicht der SVP Kanton Zug von einer kantonsrätlichen Spezialkommission geprüft werden, wobei sich die SVP als in den Nationalratswahlen wählerstärkste Partei zur Übernahme des Kommissionspräsidiums zur Verfügung stellt.

Mehrere Personen und Institutionen hatten den Kantons- und den Regierungsrat des Kantons Zug in Sachen Nichtfortführung der Kommission für Chancengleichheit von Frau und Mann beim Bundesgericht angeklagt. Das höchste Schweizer Gericht ist nun nicht einmal auf diese Beschwerde eingetreten.

Im Urteil wird festgehalten, dass der Kanton Zug verfassungsrechtlich keinesfalls zur Wieder-herstellung oder Schaffung einer Gleichstellungskommission verpflichtet werden kann. Dagegen sei er gemäss Bundesverfassung verpflichtet, eine Ersatzlösung zu treffen, das heisst vor-zusehen, von wem wie und mit welchen Mitteln der Gleichstellungsauftrag künftig umgesetzt werden soll. „Der Kanton ist daher nicht verpflichtet, eine Kommission oder Fachstelle zu schaffen, sondern kann die Umsetzung des Gleichstellungsauftrages auch mit anderen Mitteln verfolgen“, heisst es im Urteil wörtlich.

Nach Ansicht der SVP Kanton Zug sind verschiedene Varianten denkbar, auf welche Art und Weise und unter Einbezug welcher Stellen dieser verfassungsmässige Auftrag erfüllt werden kann. Es wird an der kantonsrätlichen Spezialkommission liegen, diese Vorschläge zu unterbreiten.

Manuel Brandenberg, Kantonsrat Zug
Präsident SVP Kanton Zug
16. Dezember 2011

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