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Bundesratswahl vors Volk

Nach Verfassung ist das Volk die oberste Behörde. Da liegt es nahe, dass das Volk auch etwas zur Wahl des Bundesrates zu sagen hat. Was wir aber sicher nicht wollen, sind amerikanische Verhältnisse. Dort können nur Multimillionäre kandidieren und Wahlschlachten führen.

Sinnvoll wäre, wenn neue Kandidaten und Kandidatinnen wie bisher, von der vereinigten Bundesversammlung gewählt werden. Dort kennt man die Personen. Bei der Wiederwahl entscheidet das Volk. Das wäre einfach zu erreichen. Jedes Jahr gibt es mindestens 4 Eidgenössische Abstimmungen. Das heisst, ungefähr 5 Monate vor der Bundesratswahl müsste eine eidg. Abstimmung erfolgen.

Zu den anstehenden Fragen würden bei dieser Abstimmung die Bundesräte welche sich zu Wiederwahl stellen mit Bild vorgestellt. Man könnte dann Ankreuzen Ja oder Nein. Würde es sich ergeben, dass das Volk einen bisherigen Bundesrat oder eine Bundesrätin nicht mehr will, so hat das Parlament noch Zeit passable Kandidaten oder Kandidatinnen aufzustellen und geeignete Persönlichkeiten zu wählen. So würde sich am bisherigen System wenig ändern. Das Gleiche könnte auch bei den Wahlen der Bundesrichter Anwendung finden. Damit würde, wie in der Verfassung festgehalten, das Volk klar zur obersten Behörde. Ausländische Regierungen müssten das zur Kenntnis nehmen, und nicht versuchen Druck auf unsere Bundesräte auszuüben.

Für die Bundesratswahl vors Volk ist ein klares ja einzulegen. Die Ausführungsbestimmungen würden, wie bei anderen Vorlagen, erst später festgelegt. Der obige Vorschlag könnte dazu gute Dienste leisten.

René Bär, alt Kantonsrat
Cham

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