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Bundesrichter im Schulzimmer

Replik auf den Leserbrief von Rainer Kaiser in der Zuger Zeitung vom 12.08.2019

Für Kinder und Jugendliche mit Asylhintergrund gibt es im Kanton Zug kantonale Lösungen für die Einschulung. Auf der Primarstufe ist dies die Integrationsklasse, auf Stufe Sek I das Vorjahr Basisintegration, wo Deutsch und Mathematik im Fokus stehen, bevor in die Regelklasse eingeschult wird.

Deutsch und Mathematik deshalb, weil es für diese Jugendlichen auch sehr schnell um Berufswahl und Lehrstellensuche geht, wo es ohne Grundkenntnisse schlicht nicht geht. Darum macht es auch Sinn, auf das Integrationsbrückenangebot abzustützen. Dieses Brückenangebot liegt im Verantwortungsbereich der Volkswirtschaftsdirektion, welche die Expertin ist für Berufsbildung. Motto der Zuger Lösung: Dort etwas Neues, wo es noch nichts gibt (Primarstufe), und dort Anlehnung an Bestehendes (Brückenangebot), wo möglich.

Das Bundesgericht verwirft die kantonale Lösung für die Sek überhaupt nicht als Ganzes, sondern in Sachen Fokussierung auf Mathe und Deutsch sowie beim Einschulungszeitpunkt. Dieser soll so früh als möglich erfolgen. Er soll so früh als möglich, aber nicht früher erfolgen, möchte man dem Bundesgericht zurückrufen. Es waren nämlich durchaus die Gemeinden, welche im Zusammenhang mit der Flüchtlingswelle völlig zu Recht und aus Erfahrung vor Überforderung der Klassenlehrpersonen und Regelklassen warnten. Diese Warnungen sind nicht politisch, sondern erfahrungsmässig motiviert. Und diese Warnungen gilt es ernst zu nehmen und in der Lösung abzubilden.

Genau das haben der SVP-Bildungsdirektor, der Kantonsrat und die Schulpräsidenten gemacht. Jetzt braucht es eine Nachjustierung, die nicht zulasten der Klassenlehrpersonen und Regelklassen gehen darf. Diese Forderung der SVP ist wichtig. Wie man der SVP im Zusammenhang mit dieser Forderung schon wieder Ausländerfeindlichkeit unterstellen kann, ist mir schleierhaft. Vielleicht um davon abzulenken, dass sich die Klimadebatte gerade in Aktionismus und einer extremen Sprache verliert?

In den Regelklassen ist die Belastung durch die Integration von Verhaltensoriginellen schon heute sehr hoch. Vielleicht überzeugen sich die Bundesrichter demnächst einmal bei einem Schulbesuch davon. Etwas Praxisnähe hat auch im Schulwesen noch nie jemandem geschadet.

Thomas Werner
Vizepräsident SVP Kanton Zug
Nationalratskandidat SVP
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