Cham: «Zweckbestimmung der Zonen des öffentlichen Interesses (OeIB) in Bauordnung und/oder Zonenplan»
Die SVP Cham hat am 22. August 2025 eine Motion zur klaren Bezeichnung der Zonen OeIB (Zonen des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen) im Zonenplan oder in der Bauordnung eingereicht.

In den Abstimmungsunterlagen zur Ortsplanungsrevision der Gemeinde Cham vom 28. September 2025 ist nachzulesen, dass im Rahmen der öffentlichen Auflage insgesamt 53 Einwendungen zum Thema Bezeichnung der Zonen OeIB eingegangen sind. Die SVP sowie zahlreiche weitere Personen forderten, dass die konkret vorgesehene Nutzung der OeIB-Zonen weiterhin bestehen bleibt. So wie dies im aktuell gültigen Zonenplan der Fall ist.
Diese Forderung stützt sich auf zwei zentrale Gründe:
1. Gemäss Raumplanungsgesetz (RPG) dürfen OeIB-Zonen nur ausgeschieden werden, wenn ein konkreter Bedarf für eine Nutzung im öffentlichen Interesse besteht und keine geeigneten Landreserven anderweitig verfügbar sind. Eine Ausscheidung «auf Vorrat» für unbestimmte zukünftige Nutzungen ist unzulässig.
2. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie die betroffenen Verkäufer und Anwohner haben ein Recht auf Transparenz, wofür die Flächen tatsächlich vorgesehen sind.
Trotz dieser gewichtigen Argumente ist der Gemeinderat auf die Einwendungen nicht eingegangen. Stattdessen wurde lediglich ein Prüfauftrag für eine spätere Revision in Aussicht gestellt.
Diese unverbindliche Haltung hat die SVP veranlasst, eine Motion einzureichen. Es ist nicht hinnehmbar, dass eine wesentliche Änderung im Zonenplan mit weitreichenden Auswirkungen auf die künftige Nutzung mit vagen Begründungen abgelehnt und auf unbestimmte Zeit verschoben wird.
Die Motionäre:
• Marc Plüss, Präsident SVP Cham
• Hans Jörg Villiger, Kantonsrat SVP Cham
• Arie Nusinskij, Mitglied Baukommission Cham

