Darf man ungleiches Recht mit Steuerausfällen rechtfertigen?
Das geltende Recht („Unrecht“) erlaubt bei Fremdbetreuung der Kinder, das heisst bei Betreuung in einer staatlich bewilligten Krippe, einen Steuerabzug. Eltern, die jedoch ihre Kinder selber betreuen und dadurch möglicherweise auf einen Zweitverdienst verzichten, haben keine Möglichkeit, diesen Abzug vorzunehmen.
Die Diskussion um verschiedene Familienmodelle ist längst beendet. Es geht bei der Familieninitiative auch nicht mehr darum. Es ist aber vielmehr störend, dass mit der geltenden Regelung die traditionelle Familie benachteiligt wird. Bei der Familieninitiative geht es deshalb eindeutig nur um gleiches Recht für alle Familien.
Finanzgrössen bis hinauf in den Bundesrat rechnen uns vor, dass die Familieninitiative im Falle einer Annahme grosse Steuerausfälle nach sich ziehen würde. Von den durch die Fremdbetreuung ausgelösten Steuerausfällen und den durch die Kindergrippen generierten Kosten spricht indessen niemand. Und schon gar niemand spricht von den erwarteten Folgekosten, die mit der weiteren Zunahme des Fremdbetreuungsmodels verbunden sein wird. Es sei deshalb die konkrete Frage erlaubt: Darf man ungleiches Recht mit Steuerausfällen rechtfertigen? Wohl kaum, das wäre krasses Unrecht!
Wenn der Staat ungleiches Recht mit fiskalischen Überlegungen zurechtbiegen will, dann muss das Volk eingreifen. Helfen Sie der Familieninitiative zur Annahme, indem Sie ein JA in die Urne legen.
Hans Steinmann, Baar