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Das Gemeindereferendum: Ein Modell für den Kanton Zug?

Die Gemeinden spielen in der Schweiz seit je eine Doppelrolle als autonome Zentren demokratischer Entscheide sowie als Vollzugsorgane von Bund und Kantonen. Die Gemeinden verlieren heute aber immer mehr ihrer Gestaltungs- und Innovationsspielräume und werden zunehmend zu Vollzugsorganen von Bund und Kanton.

Die Gemeindeautonomie weist die Macht von Bund und Kantonen in Schranken. Es geht dabei weniger um die abwehrende «Freiheit vom Staat», sondern vielmehr um die Freiheit zur Mitgestaltung der öffentlichen Angelegenheiten. Dieses republikanische Freiheitsverständnis ist in der schweizerischen politischen Tradition verankert, doch ist sie es auch in der politischen Realität der Schweiz?

Nur wenn Gestaltungsfreiheit gegeben ist, interessieren sich die Bürgerinnen und die Bürger auch für die entsprechenden Milizämter auf Gemeindeebene. Es ist dringend notwendig, dass die Gesetzgeber in Bund und Kantonen stets ernsthaft nach Gemeindeautonomie-freundlichen Lösungen suchen. Entscheide, die nahe beim Bürger gefällt werden, sind in der Regel besser akzeptiert.

In sieben Kantonen existiert bereits ein «Gemeindereferendum». Dort können die Gemeinden das Referendum gegen Kantonserlasse ergreifen und so das Volk für eine Abstimmung an die Urne bitten. Es handelt sich um die Kantone Basel-Landschaft, Graubünden, Jura, Luzern, Solothurn, Tessin und Zürich.

Mit dem Gemeindereferendum wird die Stellung der Gemeinden im Kanton gestärkt. Beschlüsse des kantonalen Parlaments, welche die Gemeinden in besonderem Masse betreffen, können aktiv bekämpft werden, indem von den Gemeinden eine Volksabstimmung verlangt wird. Durch das Gemeindereferendum wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die Stimmberechtigten über eine dem fakultativen Referendum unterstehende Vorlage abstimmen können, wenn sie für die Gemeinden von zentraler Bedeutung ist.

Ist das Gemeindereferendum ein Modell für den Kanton Zug?

Beat Sieber, Kantonsrat
SVP Cham

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