Das Gesicht zu zeigen ist ein Gebot elementarer Gleichberechtigung
Dass Frauen ebenso wie Männer in der Öffentlichkeit ihr ganzes Angesicht jederzeit zeigen, ist auch ein Gebot elementarer Gleichberechtigung. In westlichen Demokratien, in denen sich längst die geschlechtliche Gleichberechtigung durchgesetzt hat, bewegen sich die Menschen frei. Sie zeigen ihre Persönlichkeit und ihr Gesicht insbesondere im politischen und gesellschaftlichen Dialog unverhüllt.

Die von Befürwortern antiquierten Standpunkte mitunter geäusserten Beteuerungen, die Frauen empfänden die – freiwillig vorgenommene oder von Männern angeordnete – Ganzkörper-Verhüllung als Wohltat, weil sie dadurch vor Männerblicken geschützt würden, ist eine der Wahrheit widersprechende Schutzbehauptung, basierend auf längst überholten Vorstellungen.
Die Tatsache, dass eine grosse Zahl von Frauen, die zur Gesichtsverhüllung gezwungen wurden und immer noch werden, unter Inkaufnahme grosser Opfer diesem Zwang zu entgehen versuchen, straft diese Behauptung Lügen.
Abwegig, ja beleidigend ist die Unterstellung, wonach jede sich unverhüllt in der Öffentlichkeit bewegende Frau nichts anderes im Kopf habe als die Verführung ihr begegnender Männer.
Völlige Fake News, die aber immer wieder kolportiert werden; mit einem Ja zum Verhüllungsverbot schaffen wir die Basis für alle, sich in unserer Gesellschaft bewegenden Frauen, sich uns anzupassen, gleichberechtigt und freiheitlich, wie es bei uns Kultur und Sitte ist.
Adrian Risi, Zug
Kantonsrat