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Das muss uns Angst machen

Das Rezept der Gegner der Begrenzungsinitiative ist so einfach wie (leider) wirkungsvoll; man behaupte etwas, das zwar nicht stimmt «die SVP will die Billateralen I kündigen und damit die Schweiz in den Abgrund stürzen», aber Angst und Schrecken verbreitet und schon sind viele gutgläubige Stimmbürger verunsichert und es fehlt ihnen der Mut das Richtige zu tun.

Nun, ich kann Ihnen durchaus auch ein wenig Angst machen, aber die Grundlage dazu liefert das Bundesamt für Statistik BFS, es sind also Fakten. Wenn Sie die Medienmitteilung Beschäftigungsbarometer im 2. Quartal 2020 lesen und keine Angst um die wirtschaftliche Zukunft der Schweiz bekommen, sind Sie ziemlich Angstresistent!

-27% offene Stellen, + 85‘000 Erwerbslose, + 56‘000 Menschen die zwar Arbeiten würden, aber schon gar keine Stelle mehr suchen, + 28,5% Erwerbslose im Alter 15 – 24 usw. Das sind die Fakten! Und glauben Sie ja nicht, dass dies einen Einfluss auf die Zuwanderung hat. Es sind während des Lockdowns, als praktisch alle Restaurants geschlossen waren, 6‘000 Menschen in den Gastrobereich zugewandert!

Eine andere interessante Zahl des BFS: Währen die Zahl der Schweizer Erwerbstätigen um -2,4% sank, stieg diejenige der Ausländischen um +0,2% !
Nebenbei bemerkt wurde auch das Problem Fachkräfte zu finden markant kleiner, aber das ist auch nachvollziehbar.

Vor diesem Hintergrund muss doch jeder vernünftig denkende Mensch zum Schluss kommen, dass es für unser Land unabdingbar ist, die Zuwanderung vernünftig regulieren zu können, nur schon deshalb, um ein Kollabieren der ALV zu verhindern die bis Ende Juni allein für die Kurzarbeitsentschädigung mit mindestens 6 Milliarden belastet wurde.

Die Personenfreizügigkeit ist ein Schönwettermodell, aber wir stehen vor einem Sturmtief wie wir es seit Jahrzenten nicht mehr hatten! Wenn Sie anderer Meinung sind, dann schreiben Sie einen Leserbrief, aber bitte faktenbasiert und nicht mit unwahren Behauptungen und einer Kristallkugel in der Hand.

Emil Schweizer, Kantonsrat SVP, Neuheim

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