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Dem Bürger wird immer mehr misstraut

Dem Souverän, also dem Schweizer Stimmvolk, möchte man ein weiteres Mal Freiheiten entziehen. So kommunizierte der Bundesrat am 31. März den Vorschlag, wonach vor Sammelbeginn für eine Initiative, durch die Bundesverwaltung eine materielle Vorprüfung durchgeführt werden soll. Auf allen Initiativbögen soll danach der „Warnhinweis“, dass eine Initiative durch die Exekutive als „kritisch“ empfunden wurde, angebracht werden. Zum Beispiel wäre dies der Fall, wenn der Initiativtext – aus Sicht des Bundesrats – mit nicht zwingendem Völkerrecht in Konflikt geraten sollte.

Es scheint, als möchte sich der Bundesrat, also die Exekutive, hier über das Volk und die parlamentarischen Volksvertreter stellen. Der Bundesrat regiert unser Land, weil ihm das Volk ein Mandat dazu erteilt hat. Entsprechend ist auch das Volk die höchste Instanz in der Schweiz, um zu entscheiden, was in die Schweizer Verfassung gehört und was nicht. Ein solch wichtiger Entscheid darf sicherlich nicht der Verwaltung und indirekt einem internationalen Gericht überlassen werden.

Man erinnere sich nur daran, wie der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte zuerst entschied, dass Kruzifixe in italienischen Schulen aufgrund der Religionsfreiheit abgehängt werden müssen. Weniger als zwei Jahre später urteilte das gleiche Gericht genau entgegengesetzt. Wie ist einem solchen Gericht zu trauen? Dieses konkrete Urteil zeigt fast exemplarisch wie Verfassungsgerichte politische Entscheidungen, und nicht rein juristische Entscheidungen treffen.

Der Vorschlag des Bundesrats ist ein klares Misstrauensvotum gegenüber den Schweizer Bürgerinnen und dem Bürger. Die Schweiz ist ein Vorzeigebeispiel der Demokratie. Das soll sie auch bleiben. Die Bürgerinnen und Bürger sollen weiterhin das letzte Wort haben um die Verfassung so abändern zu können, dass sie mit dem zwingenden Völkerrecht vereinbart werden kann. Sollte eine Verfassung nämlich zwingendem Völkerrecht widersprechen, kann sie bereits heute durch das Parlament – nicht durch die Exekutive – für ungültig erklärt werden. Aus diesem Grund sehe ich keinen plausiblen Grund für eine Verschärfung der heutigen Richtlinien.

Beni Riedi, Baar
Kantonsrat SVP
13. April 2011

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