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Demokratie setzt Urteilsfähigkeit voraus

Am 30.11. steht neben den Steuerpaketen eine weitere nicht unwichtige Verfassungsänderung zur Abstimmung. Es geht um die Anpassung der Zuger Verfassung, um Menschen mit Beeinträchtigungen das Stimm- und Wahlrecht zu geben.

Es geht dabei nicht um körperliche behinderte Menschen, sondern um geistig, also in ihrem Urteilsvermögen, reduzierte Menschen. Das geht in die falsche Richtung und muss abgelehnt werden. Wird ein Vorsorgeauftrag ausgelöst (etwa infolge einer Demenzerkrankung), wurde vorab eine gründliche ärztliche Untersuchung gemacht, um den Geisteszustand der betroffenen Person festzustellen. Die Urteilunfähigkeit wird also durch einen Arzt bestätigt.

Wie viel Sinn macht es, dass eine urteilsunfähige Person abstimmen und wählen kann, oder gar in ein öffentliches Amt gewählt werden könnte? Aus meiner Sicht gar keinen. Es hätte lediglich zur Folge, dass das Abstimmungscouvert entweder im Altpapier landet oder aber missbräuchlich von der vorsorgebeauftragten Person ausgefüllt wird. Das ist nicht im Sinne der Demokratie.

Daher stimme ich am 30. November 2025 NEIN zur Änderung der Kantonsverfassung.

Adrian Risi, Zug
SVP Kantonsrat

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