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Der einzigartige Haftungsmechanismus betrifft alle Unternehmen

Die sogenannte «Konzern-Verantwortungs-Initiative» basiert auf einem Irrtum. Wer den Titel liest, könnte zum Schluss kommen, dass sich diese Vorlage allein an Konzerne richtet. Kommt hinzu, dass die Initianten alles dafür tun, um nicht über den tatsächlichen Initiativtext diskutieren zu müssen. Wer diesen trotzdem liest, merkt rasch, dass alle in der Schweiz ansässigen Unternehmen betroffen sind.

Tatsache ist: Der einzigartige Haftungsmechanismus, der bei einem Ja am 29. November in Kraft treten würde, gilt für Grossbetriebe genauso wie für KMU. Auch kleinere Betriebe müssten in Zukunft einen massiven Kontroll- und Überwachungsapparat aufbauen, um sich vor drohenden Klagen schützen zu können.

Betroffen sind aber nicht nur Firmen, die mit Lieferanten und Subunternehmen im Ausland zusammenarbeiten. Viele Schweizer KMU sind selbst Zulieferer und Geschäftspartner von Grossunternehmen – und damit selber Teil der Lieferkette. Um die eigenen Risiken zu begrenzen, würden die grösseren Betriebe die Auflagen und Risiken ganz einfach über entsprechende Knebelverträge an ihre Partner weitergeben. Wer dieses «Schwarzer Peter»-Spiel verhindern will, legt am 29.11 ein NEIN in die Urne.

Gregor R. Bruhin, Zug – Präsident SVP Stadt Zug, Gemeinderat + GPK-Mitglied

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