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Der NFA und der Kanton Zug

Nachdem bekannt wurde, dass unser Kanton 2015 in den Nationalen Finanzausgleich (NFA) 317 Millionen Franken einzahlen muss, was für den Zuger Steuerzahler sage und schreibe 2’806 Franken pro Kopf bedeutet (also für jede im Kanton wohnhafte Person, Kinder mit eingerechnet), und eine Erhöhung von 38 Millionen gegenüber 2014 darstellt, ist das Thema – endlich! – in aller Munde.
Seit der Einführung der aktuellen Version des Schweizerischen Finanzausgleiches befindet sich Zug unter den grössten Gerberkantonen, pro Kopf meistens an erster Stelle – eine Last, die man seinerzeit richtigerweise ohne weiteres im Interesse der nationalen Solidarität und der weniger wohlhabenden Kantone auf sich genommen hat.
Leider hat jedoch die Entwicklung des letzten Jahrzehnts eine an sich guten und vernünftigen Sache regelrecht pervertiert. Dies zum einen indem Nehmerkantone dadurch kaum Anreize zu Strukturreformen und sparsameres Wirtschaften hatten (und als Beispiel kann hier der Kanton Bern dienen). Zum anderen haben gewisse Nehmerkantone die Subventionierung durch das NFA System auch dazu genutzt, ihre eigenen Steuern zu senken, um damit in Standortkonkurrenz zu den Geberkantonen zu gehen (ein bekanntes Beispiel ist dabei leider unser benachbarte Kanton Luzern). Damit ist der NFA für einige Kantone eigentlich zur Entwicklungsbremse geworden.
Die Zeit ist längst gekommen, den Mechanismus und das Berechnungsmodell der NFA im Interesse der Fairness, der Gerechtigkeit und eigentlich auch des makroökonomischen Sachverstandes zu revidieren. Wenn dies geschehen würde, wäre unser Kanton 2015 um mindestens 70 Millionen Franken entlastet.
Nationale Solidarität – ja, unbedingt. Aber keine falsch verstandene. Beim Thema NFA, dass alle Bewohner unseres Kantons betrifft, sollten eigentlich nicht nur die bürgerlichen, sondern alle kantonale Parteien an einem Strang ziehen.
Pedro Bilar
Kantonsratskandidat der SVP Stadt Zug

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