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Die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital ist ein wichtiger Schritt zum richtigen Zeitpunkt

Gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten ist eine solide Eigenkapitalbasis von Unternehmen wichtig. Mit der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital soll es für Unternehmer in der Schweiz einfacher werden, Investitionen in ihre Firma zu tätigen und lebenswichtige Reserven aufzubauen. Alle bürgerlichen Parteien setzen sich deswegen für diesen wichtigen Beitrag und damit für einen starken Wirtschaftsstandort Schweiz ein.

In der Sommersession 2021 hat das Parlament beschlossen, das Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG) zu ändern und die Emissionsabgabe auf Eigenkapital endlich abzuschaffen. Dieser Schritt wird von der Wirtschaft seit Jahren gefordert und auch der Bundesrat spricht dafür aus.

Wer heute ein Unternehmen gründet oder dessen Eigenkapital erhöht, muss unabhängig von der Rentabilität ein Prozent des neugeschaffenen Kapitals an den Bund abliefern. Dabei beträgt die Freigrenze eine Million Franken. Diese Freigrenze gilt jedoch nicht bei jeder Kapitalerhöhung wieder neu, sondern bezieht sich auf das gesamte während der Lebenszeit des Unternehmens eingeschossene Kapital.

Die Abschaffung der Emissionsabgabe kommt, anders als die Gegner zur Linken behaupten, nicht nur Grossunternehmen zugute. Zahlen des Bundes belegen, dass pro Jahr über 2’000 Unternehmen von dieser Abgabe betroffen sind. Grossunternehmen zahlen demgegenüber äusserst selten Emissionsabgaben. Zudem ist der dem Fiskus entgangene Betrag von jährlich ca. CHF 250 Mio. im Gesamtzusammenhang des Bundeshaushaltes im tiefen Promillebereich. Die Abschaffung der Emissionsabgabe führt in der Tat kurzfristig zu Mindereinnahmen beim Bund. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass dank der Abschaffung bereits nach wenigen Jahren zusätzliche Gewinn- und Kapitalsteuern resultieren, welche die geringen Steuerausfälle mehr als kompensieren.

Die Abschaffung der Emissionsabgabe erfährt in der aktuellen Pandemiesituation darüber hinaus eine zusätzliche Bedeutung. Verluste haben die vorhandenen Eigenkapitalpolster vieler Unternehmen zusammenschmelzen lassen und so manche Firma musste in den letzten Monaten einen Kredit aufnehmen. Somit ist es gerade in der jetzigen Situation angezeigt, die Eigenkapitalzuführung von Unternehmen zu ermöglichen und nicht weiter zu verteuern.

Nicht nur aufgrund der Corona-Pandemie ist die Schweizer Wirtschaft unter Druck. Auch andere internationale Entwicklungen machen den Unternehmen zu schaffen. Vor allem die von der OECD verabschiedete globale Unternehmenssteuerreform wird grosse Auswirkungen auf unseren Steuerstandort haben. Wichtig, auch für Zug, wird deswegen sein, die heutige hohe Standortattraktivität trotz dem neuen internationalen Steuerregime zu erhalten und zu verbessern. Dies wird nur gelingen, wenn den von bereits sehr hohen Gewinnsteuern in der Schweiz belasteten Unternehmen Gegenleistungen erbracht werden. Dazu zählt insbesondere, dass sie von anderen Unternehmenssteuern entlastet werden. Die Abschaffung der Emissionsabgabe ist dabei ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung und somit eine wichtige Massnahme zum richtigen Zeitpunkt. Die Massnahme hilft den Druck auf den Steuerstandort Schweiz etwas zu mindern. Es gilt deswegen, am 13. Februar 2022 ein beherztes JA zur Abschaffung der Emissionsabgabe in die Urne zu legen.

Philip C. Brunner
Fraktionspräsident
SVP Zug

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