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Die Bundesverwaltung interpretiert die bilateralen Abkommen eigenmächtig

Der Gesetzgebungs-Prozess hat sich seit Inkrafttreten der Bilateralen I im Jahre 2002 in der Schweizerischen Eidgenossenschaft grundlegend gewandelt. Die Bundes-Gesetzgebung lag früher unbestritten in alleiniger Kompetenz des eidgenössischen Parlamentes.

Die Bundesverwaltung interpretiert die bilateralen Abkommen eigenmächtig dahingehend, als hätte damals das Schweizer Volk implizit den Wunsch bekundet, fortan alle in die Bereiche der Abkommen fallenden Rechtsvorschriften und viele weitere mehr an diejenigen der EU anzugleichen. Im Sinne eines "Ermächtigungsgesetzes". Diese Haltung ist selbstverständlich falsch und vehement zu bekämpfen.

Die Divergenz der von der Bundesverwaltung heute gelebten inflationären, neuen copy-paste-Gesetzgebungs-Praxis und dem damaligen Volkswillen wird jedermann klar, der die "Erläuterungen des Bundesrates" zur Volksabstimmung vom 21. Mai 2000 genau studiert. Darin war weder von fortschreitender Übernahme neuen EU-Rechts noch von "Gemischten Ausschüssen CH-EU" die Rede. Die Abstimmungs-Broschüre hat diese äusserst wichtigen "Details" verschwiegen, am arglistigen Täuschungs-Vorsatz kann aus heutiger Sicht kein Zweifel mehr bestehen.

Tatsächlich führen heute in vielen Bereichen der Bundes-Gesetzgebung diese "Gemischten Ausschüsse CH-EU" das "Szepter". Paritätisch aus EU-Beamten und Bundesangestellten zusammengesetzt. Ohne demokratisch-parlamentarische Kontrolle. Die unheilvolle Übernahme vieler EU-Direktiven wird möglichst auf Verordnungs-Ebene praktiziert, um das eidgenössische Parlament a priori zu umgehen, um quasi "unter dem Radar" des Parlamentes zu bleiben. Dem ist beizufügen, dass die schiere Flut der angeblich zu übernehmenden EU-Bestimmungen die "Arbeitskapazitäten" des Parlamentes und seiner Kommissionen bei weitem übersteigen würde. Im Gegensatz zur EU haben wir ja kein Berufs-Parlament.

Der seit 2002 nun auch in der Bundesverwaltung stattfindende Gesetzgebungs-Prozess ist, wie im Artikel angedeutet, in der Tat als "liederlich" und "schluddrig" zu bezeichnen. Gestützt auf Artikel 10 des Bundesgesetzes über Vernehmlassungsverfahren werden betroffene Kreise ausserhalb der Bundesverwaltung schon gar nicht mehr angehört. Die "kann"-Formulierung und die Vorhaben angeblich "untergeordneter" Tragweite machen dies möglich. Selbst weitere, früher bewährte Kontroll-Mechanismen wie die RFA Regulierungs-Folge-Abschätzung oder der KMU-Verträglichkeits-Check werden von der Bundesverwaltung als einer speditiven Produktion von Erlassen hinderlich eingestuft und ganz einfach ignoriert.

Früher absolut geltende rechtsstaatliche Prinzipien wurden leichtfertig über Bord geworfen. Das Resultat sind teils völlig unsinnige gesetzliche Bestimmungen, die auch dadurch zustandegekommen sind, weil in den betroffenen Bundesämtern und "gemischten Ausschüssen" unerlässliche Fach- und Sachkenntnisse entweder fehlen oder sich nicht durchsetzen können. Tempo und Quantität haben Priorität, nicht mehr die Qualität.

Als Beispiel sind vom Bakom erlassene Einschränkungen der Freiheit der Forschung und Entwicklung im Bereich der drahtlosen Kommunikations-Technologien zu nennen. Die laienhafte Übernahme der EU-R&TTE-Richtlinie hat dort dazu geführt, dass Ingenieure nun mit Buss-Geld-Verfahren belegt werden, wenn sie zu Experimentierzwecken Geräte einführen, welche zum Zeitpunkt der Einfuhr noch nicht in allen Punkten der EU-Vorschriften genügen. Nicht erst Inbetriebnahme oder Funkstörungen werden bestraft, sondern bereits Import, Besitz oder Weitergabe. Innovation wird dadurch verhindert. Innovativ tätige Jung-Ingenieure werden soweit eingeschüchtert, dass sie sich anderen Tätigkeiten zuwenden oder das Land verlassen, um ihre berufliche Tätigkeit in einer Umgebung fortzusetzen, wo im Gegensatz zur Schweiz noch Innovations-tolerante Rahmenbedingungen herrschen.

Dem heutigen Bundesverwaltungs-internen Gesetzgebungs-Verfahren fehlt exakt die "höhere Sicht" des Parlamentes. Einzelne Bundesämter sind verständlicherweise auf ihre eigenen Interessen fixiert, der Überblick über die Gesamt-Interessen des Landes betrachten sie nicht als ihre Aufgabe. Eine Güter- und Interessens-Abwägung findet somit nicht statt. So kommt es, dass beispielsweise das Bakom und das KTI exakt gegensätzliche Aktivitäten entwickeln, das eine Innovations-behindernd, das andere Innovations-fördernd. Das führt zu völlig überflüssigen, aber der Sache letztlich dienlichen Streitereien im Vollzug. Leider werden die sich aufdrängenden Korrektur-Massnahmen richtiggehend verschlampt, selbst nach eindringlicher Anmahnung aus betroffenen Kreisen. Dadurch geht leider sehr viel wertvolle Zeit verloren. Das Vertrauen des Bürgers in einen kompetent agierenden Rechtsstaat wird leichtfertig aufs Spiel gesetzt.

Es wäre höchste Zeit, dass das Parlament wieder seine frühere Gesetzgebungs-Kompetenzen zurückerobert und das teils unglaublich unprofessionelle und dem Land nachhaltigen Schaden zufügende Treiben der Bundesverwaltung wieder besser beaufsichtigt.

Willi Vollenweider, Zug
GGR der Stadt Zug

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