Die Familie als Bundessache?
Es Müttern ermöglichen, einer Arbeitstätigkeit nachzugehen? Oder sich weiterzubilden, während ihre Kinder noch der Betreuung bedürfen? Welcher vernünftige Schweizer könnte etwas dagegen haben? Sicherlich ist eine Mehrheit der Schweizer Bürger – wahrscheinlich eine überwältigende Mehrheit – für die Vereinbarkeit von Familienleben und Erwerbstätigkeit. Und das sowohl für Mütter wie auch für Väter, wohlverstanden.
Sollen wir aber den Bund, mit seiner oft lebensfernen Bürokratie entscheiden lassen, wie unsere Gemeinden und Kantone diese Vereinbarkeit fördern? Der Verfassungsartikel, über den wir am 3. März abstimmen, überlässt es nämlich Bundesbern zu entscheiden, ob Gemeinden und Kantone in dieser Hinsicht genügend tun oder nicht. Um danach wahrscheinlich mit Verordnungen und Steuergeldern nach dem Giesskannenprinzip fremd- und fernbestimmend zu agieren.
Gerade in unserer direkten Demokratie können und sollten wir in Gemeinden und Kantonen selbst bestimmen, ob und in welchem Umfang Krippen und Horte gebaut oder Familien Beihilfen gewährt werden. Und natürlich müssen wir in diesem Fall auch bereit sein, die finanziellen Konsequenzen in Form von höheren Steuern zu tragen – jedoch wohl wissend, was diese Massnahmen kosten. Niemand kann aber abschätzen – und am Wenigsten die Unterstützer dieser Vorlage – was dem Schweizer Steuerzahler noch blüht, falls dieser Bundesbeschluss angenommen wird. Die darin enthaltene Verfassungsbestimmung stellt nämlich gewissermassen einen Blankoscheck aus.
Wer den Föderalismus verteidigen, die auswuchernde Bürokratie verhindern und den vernünftigen Umgang mit Steuergeldern fordert, kann nur gegen diese Vorlage stimmen. Deshalb am 3. März ein "Nein" an der Urne!
Pedro Bilar, Zug