Die Menschenrechte sind bereits Teil unserer Verfassung
Die Selbstbestimmungsinitiative schafft Klarheit und Rechtssicherheit. Die oberste Rechtsquelle in der Schweiz ist unser demokratisches schweizerisches Verfassungsrecht. Im Konfliktfall soll es gegenüber internationalem Recht Vorrang haben. Ausgenommen ist selbstverständlich das zwingende Völkerrecht. Auch die Menschenrechte sind dadurch nicht tangiert, da diese bereits in unserer Verfassung festgeschrieben sind
Mittels Initiativen und Referenden können wir in der Schweiz bei allen wichtigen Vorlagen entscheiden. Dank diesem Recht behalten wir als Bürger die Kontrolle über unsere Rechtsordnung, unser Leben, unsere Heimat und unsere Zukunft.
Internationale Gremien und Behörden weiten den Geltungsbereich der internationalen Verträge jedoch laufend aus. So setzen Politiker und Gerichte in letzter Zeit Schweizer Volksentscheide mit Verweis auf internationale Verträge nicht mehr oder nur noch teilweise um. Diese Tendenz führt zu Rechtsunsicherheit. So können beispielsweise verurteilte Straftäter nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden, weil sie sich auf internationales Recht berufen. Oder die eigenständige Steuerung der Zuwanderung wird – trotz Volksentscheid – mit Verweis auf das Freizügigkeitsabkommen mit der EU nicht umgesetzt.
Wir können in der Schweiz selber bestimmen, wie hoch unsere Steuern sind, ob und wie man unsere Landschaft vor Überbauung oder heimische Arbeiter vor Lohndumping schützt. Zentral für das Funktionieren unserer direkten Demokratie ist, dass Volksentscheide auch respektiert und umgesetzt werden!
Dies soll die Selbstbestimmungsinitiative klar und unmissverständlich regeln! Sie ist mit einem überzeugten JA zu unterstützen!
Franz Zoppi, Rotkreuz