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Die Selbstbestimmungs-Initiative und deren Gemeinsamkeiten mit dem Rahmenvertrag

Gemeinsamkeiten zwischen diesen beiden Abkommen sind zweifellos vorhanden, und ich möchte hier ein paar Beispiele herausgreifen:

Bei den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über die Modalitäten eines institutionellen Rahmenabkommens herrscht momentan absolute Funkstille. Offenbar hat sich die Vorsteherin des EJPD mit ihrer Angstpsychose durchgesetzt, für die Schweiz nachteilige Zugeständnisse könnten auf die Abstimmung vom 25. November abfärben.

Es muss ihr irgendwie gelungen sein, sich mit der EU auf ein Stillhalteabkommen zu einigen. Sie ist eine ernstzunehmende Gegnerin der Selbstbestimmung und hat für die Initianten nur Verachtung übrig. Ihre Standardurteile „schluddriger Text“ und „menschenverachtende Bedingungen“ für sämtliche SVP-Initiativen sind schon beinahe legendär.

Die Hysterie der Gegner, vielfach dieselben Parteien, Wirtschaftsorganisationen und “rechtsblinden Rechtsprofessoren”, die einen für unsere Demokratie zerstörerischen Rahmenvertrag mit automatischer Rechtsübernahme für unentbehrlich halten, kennt keine Grenzen! Keine Lüge und keine noch so absurde Drohkulisse sind ihnen zu schade!

Eine Zürcher Rechtsprofessorin, heute bereits auf dem Absprung zur OECD, hat „herausgefunden“, dass 600 Staatsverträge gefährdet wären. Was für ein hanebüchener Unsinn! Da müsste der Bundesrat ja bei sämtlichen Abschlüssen geschlafen haben, da er verpflichtet war, alle Verträge auf ihre Verfassungsmässigkeit zu prüfen.

Sogar das neu abgeschlossene Handelsabkommen mit China sei in Gefahr, obwohl es mit der SBI absolut nichts zu tun hat, so wenig wie sämtliche andern Staatsverträge. Sollte ein „Unterwerfungsvertrag“ mit der EU tatsächlich zustande kommen, wären das China-Abkommen und sämtliche andern Handelsverträge tatsächlich null und nichtig. Zuständig für all unsere weltweiten Handelsbeziehungen wäre dann einzig und allein die Zentrale in Brüssel, ohne jegliche Mitsprache der Schweiz.

Ob es die EU-hörigen Parteien, Internationalisten und nur auf ihre Boni bedachten Manager der fremd bestimmten Ecomiesuisse-Mitglieder wahr haben wollen oder nicht, eine Ablehnung der Selbstbestimmungs-Initiative wäre ein grosser Schritt Richtung Selbstaufgabe, totale Unterwerfung unter die EU und internationale Gerichtsbarkeiten, die für uns unbeeinflussbar wären.

Sind sich die Potentaten für eine Abtretung unserer seit Jahrhunderten verbrieften Rechte bewusst, dass auch von Putin und Erdogan ernannte Strassburger Richter über interne Schweizer Angelegenheiten richten, während sie über ihre eigenen Länder verhängte nachteilige Urteile schlicht ignorieren.

Ich frage mich: Gibt es ein Land auf dieser Welt, das seine Freiheit, seine Unabhängigkeit und seinen Wohlstand freiwillig, leichtsinnig und ohne Not an fremde Mächte und Gerichte abtreten will? Ein solches Volk existiert tatsächlich. Es ist der einst tapfere und unabhängige Stamm der nun zu Debilität und Feigheit neigenden Helvetier mit ihren unterwürfigen Häuptlingen, die des Regierens müde sind und ihren Untertanen lieber „pfannenfertiges“ Recht aus dem fernen Brüssel aufzwingen möchten! Leute – hütet Euch am Morgarten!

Robert Nieth, Walchwil

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