Die von Asylanten verursachten Kosten im Bereich Gesundheit müssen ausgewiesen werden
Die SVP des Kantons Zug reicht eine Standesinitiative betreffend Zuweisungsstopp im Asylwesen ein. Das Asylwesen hat nichts mehr mit dem ursprünglichen Zweck, Kriegsvertriebenen Schutz zu gewähren, zu tun.

Jeder, der in die Schweiz will, auch illegal, kann ein Asylgesuch stellen. Bis das Gesuch beantwortet ist, profitiert er von sämtlichen ihm zustehenden und von uns bezahlten Leistungen. Ist das Gesuch negativ beantwortet, müsste er die Schweiz verlassen.
Auch das ist nur noch Theorie, denn es gibt den Aufenthaltstitel “Vorläufig aufgenommen“. Sie bezahlen keine Krankenkassenprämie, können sich aber jederzeit in unseren Spitälern behandeln lassen. Kein Wunder, steigen die KK-Prämien unaufhörlich.
Der Bund weigert sich, die von Asylanten verursachten Kosten im Bereich Gesundheit auszuweisen. Solange die Kosten des Asylwesens nicht transparent ausgewiesen werden und illegal Eingewanderte und Kriminelle nicht konsequent wieder in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden, soll der Kanton Zug vom Bund keine “Asylanten” mehr übernehmen.
Thomas Werner, Kantonsrat
Präsident SVP Kanton Zug