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Die vorläufige Aufnahme – schweizerisches Unikum – führt zu hohen Bleibe-Quoten

Das neue Asylgesetz kommt am 5. Juni vors Volk und  will die Verfahren beschleunigen. Asylbewerber sollen schneller wissen ob sie hier bleiben dürfen oder nicht. Tönt sehr gut! Leider wird dabei einiges übersehen:  Rasche Asylentscheide machen nur dann wirklich Sinn, wenn negative, ablehnende Entscheide gleichzeitig be-schleunigt vollzogen werden und die Betroffenen unser Land rasch verlassen müssen. Dies ist leider nicht der Fall. Wenn jedoch dazu noch ein positiver und ein negativer Entscheid faktisch gleichbedeutend sind, dürfte die Attraktivität der Schweiz sogar steigen. Vorallem dann, wenn man dann noch rechtzeitig „abtauchen“ kann – eine beliebte Methode. Alleine 2015 zählte man in der Schweiz rund 5‘340 solche „unkontrollierten Abreisen“. Man schätzt, dass von den 76‘000 Sans Papier in der Schweiz rund ein Fünftel abgewiesene Asylsuchende sind. 
Als europäisches Unikum wendet die Schweiz ein System an, bei dem auch jemand ganz offiziell bleiben kann, der gemäss unseren Gesetzen gar kein Flüchtling ist. Es geht um die „vorläufige“ Aufnahme. Vom Status der vorläufigen Aufnahme profitieren momentan sehr viele Eritreer, die ihr Land aufgrund der dortigen Perspektivlosigkeit und Armut verlassen haben. Das sind weitgehend Wirtschaftsmigranten. Von den Total 39‘523 Asylgesuchen (davon übrigens 72,3% Männer, per Ende 2015) waren 25,2% aus diesem Land (9‘966). Auch von den bereits anerkannten Flüchtlingen machen die Eritreer 38,3% (rund 15‘400 Personen aus). Sie stammen, wie ein Grossteil der anerkannten Flüchtlinge, nicht aus einem aktuellen Kriegsgebiet wie z.B. Teile von Syrien. Und sie werden nie freiwillig zurückgehen.
Die hohe Zahl vorläufig Aufgenommener findet ganz allgemein ihren Niederschlag auch in der Gesamt-Bleibequote (Schutzquote). Im Jahre 2004 betrug sie knapp 19% stieg dann im Jahre 2008 bis auf über 44% um im Jahre 2012 wieder auf 19% abzusinken. Seither stieg sie aber auf rekordhohe 53% (2015). Davon waren 25% anerkannte Flüchtlinge und zusätzlich die erwähnten vorläufig Aufgenommen 28%.
Faktisch bietet die vorläufige Aufnahme dem Bund später die Möglichkeit abgelehnte Asylverwerber an die Kantone und die Gemeinden weiterzureichen. Es handelt sich also  um Personen, deren Asylgesuch einer Prüfung nicht standhielt, die aber aus verschiedenen anderen Gründen doch bleiben können. Und 80% der vorläufig Aufgenommenen erhalten nach fünf bis sieben Jahren automatisch einen definitiven Status. Aus „vorläufigen“ werden dann „definitive“ Bleiber. Sie erhalten vom jeweiligen Kanton eine Jahresaufenthaltsbewilligung so wie alle anderen Ausländer.  Nachher fallen die Vorläufig Aufgenommen auch aus der offiziellen Asylstatistik, sind der normalen Ausländergesetzgebung und der entsprechenden Statistik unterstellt. Können sie nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen sind sie von Sozialhilfe abhängig. Bei den erwähnten Eritreern sind das schweizweit um 90%. Man stelle sich das einmal vor, was für Kosten zur tragen hat. Dies belastet Gemeinden und Kantone in steigendem Ausmass. Bereits haben kleinere, finanzpolitisch schwache Gemeinden in mehreren Kantonen ihre Gemeindesteuern erhöhen müssen. Im Jahre 2015 zahlte alleine die Stadt Zug insgesamt an alle Sozialhilfebezüger fast 7,5 Mio. Franken aus. Basis für diese Auszahlungen ist übrigens das kant. Sozialhilfegesetz. Und um die Dimension zu den Einnahmen zu verstehen: Der Betrag liegt bei rund 10% der Einnahmen der Juristischen Personen (CHF 74,5 Mio.) in der Stadt Zug. Und das ist erst der Beginn – die genannte Summe dürfte in den nächsten Jahren stark ansteigen mit Sozialhilfebezügern aus dem Asylbereich.
Echte, an Leib und Leben bedrohte Flüchtlinge sollen durchaus hier Hilfe erhalten. Für illegale Wirtschafts- und Sozialmigranten ist die Schweiz allerdings nicht da! Dis ist seit langem die humanitäre Tradition der Schweiz. In erster Linie muss die Attraktivität der Schweiz für illegale Migranten gesenkt und der rasche Vollzug der Rückschaffung dieser Personen konsequent durchgeführt werden. Ebenso sind unsere Grenzen wieder zu kontrollieren, um insbesondere den brutalen Schlepperbanden das Handwerk zu legen. Unser Land wird leider mit der Änderung des Asylgesetzes noch attraktiver für illegale Asylbewerber gemacht, das ist nicht erwünscht, darum Nein zu dieser  Asylgesetzrevision.
Philip C. Brunner
Kantonsrat

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