Die Zuwanderung – und die Folgen in der Stadt Zug
Auch die Stadt Zug spürt die stete Zuwanderung, welche vermutlich die grösste aktuelle Herausforderung der ganzen Schweiz darstellt. Die Folgen davon spüren wir alle immer stärker, besonders Wohnungssuchende.

Vor allem spürbar ist die Wohnungsnot bei mittleren und unteren Einkommen. Viele können die geforderten Mietkosten nicht mehr aufbringen. Gemäss kantonaler Statistik sind in der Stadt Zug fast 70% aller Einwohner Mieter. Der Druck wird auch zukünftig stärker, weil die in der Stadt Zug angenommene Wohnungs-Initiative das genaue Gegenteil von dem bewirkt, was die Linken propagiert hatten.
Viele Investoren wollen nicht in einen 40% preisgünstigen Wohnungsbau investieren.Gemäss den neusten Zahlen (Bundesamt für Statistik) bricht die Zuwanderung in unserem kleinen Land alle bisherigen Rekorde: 2023 wanderten insgesamt 263’800 Personen ein (das sind 38,2% mehr als 2022). Davon waren 241’700 Ausländerinnen und Ausländer. Bei 53’100 der Eingewanderten handelte es sich um Personen mit Schutzstatus S aus der Ukraine. Sie alleine machten rund 20% der Zuwanderung aus.
Die ausländische Bevölkerung wächst schneller als die Schweizer Bevölkerung. Mittlerweile leben über 2.4 Millionen Ausländer in der Schweiz, was einem Anteil von 27 % Prozent entspricht. Im Kanton Zug waren es 2023 über 30%, (40’124 von 132’545) in der Stadt Zug bereits Zug 37,3%. Kein anderes Land in Europa wächst schneller als die kleine Schweiz. Faktisch alle Probleme, unter denen wir auch in Zug leiden, sind auf die masslose, unkontrollierte Zuwanderung zurückzuführen: Die massiv gestiegene Kriminalität im letzten Jahr auch im Kanton Zug, explodierende Sozialkosten, grosse Wohnungsknappheit, steigende Mieten und Krankenkassenprämien und ein überlasteter öV gerade auch auf den SBB-Linien von und nach Zürich, sowie enorme Investitionen in Schulinfrastruktur. Und was passiert?
Das genaue Gegenteil von dem was nötig wäre: In der Sommersession soll das Ausländer- und Integrationsgesetz dahingehend aufgeweicht werden, dass die ausländischen Familienangehörigen in ab- oder aufsteigender Linie von eingebürgerten Ausländern für ihren Nachzug in die Schweiz nicht weiter über eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung eines EU- oder EFTA-Mitgliedstaates verfügen müssen (siehe Vorlage 19.464 «Beseitigung und Verhinderung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug»).
Und mit dem institutionellen Rahmenabkommen will der Bundesrat – gemäss Punkt 13 des Common Understanding – die EU-Unionsbürgerrichtlinie bis auf einige kleinere Ausnahmen übernehmen. Damit müssten wir zukünftig zwingend alle Beschlüsse der Europäischen Union in der Migrations- und Asylpolitik übernehmen. Das ist das Gegenteil des Entscheids des Schweizer Volks, das vor 10 Jahren, am 9. Februar 2014 die eigenständige Steuerung der Zuwanderung mittels «Höchstzahlen und Kontingenten» – «unter Einbezug des Asylwesens» – beschlossen hat und damit einen glasklaren Verstoss gegen Artikel 121a der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Jeder vernünftige Mensch muss einsehen, dass es so nicht weitergehen kann. Die Massenzuwanderung und die verfehlte Asylpolitik verursachen immer spürbarere Probleme. Es ist verantwortungslos gegenüber der Generation unserer Kinder und respektlos gegenüber den Interessen der eigenen Bevölkerung wie in Bundesbern kutschiert wird. Ebenso brauchen wir einen tauglichen Grenzschutz, nicht nur während Grossveranstaltungen wie Olympia in Paris und Fussball-Europameisterschaft in Deutschland. Das wäre schon ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Alex Odermatt, Gemeinderat