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Durchsetzungsinitiative: Die Schweiz am Scheideweg
Die Tatsachen sind hinlänglich bekannt und unumstösslich. Sage und schreibe 73% der in unseren Gefängnissen Beherbergten (und dies ist das richtige Wort!) sind Ausländer. Von den 2014 rechtmässig Verurteilten sind 58% Ausländer (darunter zum Beispiel 52% der wegen vorsätzliche Tötung, 65% der wegen schwere Körperverletzung und 67% der wegen Vergewaltigung Verurteilten). Das Schweizer Volk hat 2010 die Initiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer», welche die unbedingte Ausweisung von rechtmässig in der Schweiz anwesenden ausländischen Staatsbürgern, die rechtskräftig für eines aus einer Liste von schweren Delikten verurteilt wurden, mit dem eindeutigen Volksmehr angenommen. Nachdem sich Bundesrat und eine Mehrheit der eidgenössischen Räte geweigert haben, dem Volkswillen zu folgen – dies durch eine sogenannte «Härtefallklausel» im Ausführungsgesetz, welche die Absicht des Verfassungsartikels wahrscheinlich zunichte gemachte hätte – wurde die Durchsetzungsinitiative, über die wir beinahe sechs Jahre später am 28. Februar abstimmen, notwendig.
Das Hauptargument der Gegner, nämlich dass eine unbedingte Ausschaffung den Ermessensspielraum unserer Richter einschränken würde und damit gegen die Menschenrechte verstossen würde, ist schnell entkräftet. Zum einen gibt es bereits in der Schweiz Präzedenzfälle, so zum Beispiel bei der unbedingten Verurteilung von Rasern, und zum anderen kennen andere Demokratien seit langen das Instrument der unbedingten Strafgesetzgebung, darunter im angelsächsischem Recht das «mandatory sentencing» was nichts anderes heisst als «unbedingte Verurteilung» (in den Strafvollzug, nota bene).
Bei der Durchsetzungsinitiative steht die Schweiz am Scheideweg. Denn es geht eigentlich um die fundamentalen Werte unseres Landes, und zwar genau nicht so wie sich das die Referendumsgegner vorstellen. Der Stimmbürger wählt nämlich zwischen den gesunden Menschenverstand und politischer Korrektheit, zwischen dem Volk als Souverän oder einer volksfernen Verwaltung, zwischen unabhängiges Denken und politisch gefärbte Meinungsmache (insbesondere seitens der durch Zwangsabgaben finanzierten Staatsmedien) und nicht zuletzt zwischen den Rechten der Opfer und derer der Täter.
Angesichts sowohl der Tatsachen wie unserer Schweizer Werte kann man als Stimmbürger meiner Meinung nach gar nicht anders, als der Durchsetzungsinitiative zuzustimmen.
Pedro Bilar
Zug
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