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Durchsetzungsinitiative: Lug und Trug der Gegner

Die Gegner der Durchsetzungs-Initiative schlagen wild um sich. Weil ihnen sachliche Argumente fehlen, biegen sie stossendes, unrechtmässiges Handeln zum Normalfall zurecht oder greifen gar zu unverfrorenen Lügen. Dass hier selbst ausgebildete Juristen wider besseres Wissen mitspielen, ist mehr als bedenklich.
Die Gegner der Durchsetzungs-Initiative argumentieren gerne mit sogenannten „Bagatelldelikten“, die zur Ausweisung führen sollen. Sie verweisen dabei insbesondere auf denjenigen Teil des Deliktkataloges, welcher für vorbestrafte ausländische Täter zur Ausweisung führen soll und tun so, als ob es heute quasi der Normalfall wäre, dass Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz mehrfach verurteilt werden und entsprechende Delikte begehen. Zu diesen „Bagatellen“, welche für die Gegner der Durchsetzungs-Initiative zum üblichen Lebenslauf eines Ausländers in der Schweiz gehören sollen, zählen damit etwa Freiheitsberaubung und Entführung, Brandstiftung, sexuelle Handlungen mit Kindern, Körperverletzung oder Gewalt und Drohung gegen Beamte.
Der gestohlene Apfel
Besonders angetan hat es den Gegnern der Durchsetzungs-Initiative der Diebstahl, obwohl dieser in seiner einfachen Form in der Initiative gar nicht vorkommt. Zu keinem anderen Delikt wird mehr Unsinn erzählt. So wird behauptet, der gestohlene Apfel würde den hier ansässigen Ausländern quasi zum fatalen Verhängnis. Dass es selbst Juristen gibt, die solchen Schwachsinn verbreiten, lässt nur den Schluss zu, dass diese entweder den Initiativtext nicht gelesen haben, eine Wissenslücke aufweisen oder aber, dass sie brandschwarz lügen.
Die Fakten sind klar:
1. Die Durchsetzungs-Initiative umfasst kein einziges „Bagatelldelikt“. Wer allen Ernstes eines der Delikte im Deliktkatalog als „Bagatelle“, also gemäss sprachlicher Definition als eine „Kleinigkeit“ oder „geringfügige Angelegenheit“ bezeichnet, verharmlost Straftaten, die bei den Opfern teilweise massive Schäden hinterlassen oder diese in grosse Gefahr bringen. Wer hier locker von Bagatellen spricht, hat offensichtlich selber jedes Verständnis von Recht und Unrecht verloren.
2. Wegen eines einfachen Diebstahls (der in der Tat kein Kavaliersdelikt ist) wird niemand ausgeschafft. Dieser Tatbestand wurde denn auch bewusst nicht in den Deliktkatalog aufgenommen. Diebstahl führt nur dann zwingend zur Ausweisung, wenn gleichzeitig die Straftatbestände der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs kumulativ vorliegen. Dann handelt es sich aber nicht mehr um einen Diebstahl, sondern um einen veritablen Einbruch, der offensichtlich keine Bagatelle mehr darstellt. Ferner wird die Ausweisung angeordnet, wenn ein Diebstahl zusammen mit einem Hausfriedensbruch begangen worden ist, womit ebenfalls kein Bagatellcharakter vorliegt. Überdies muss der betroffene Ausländer in diesem Fall in den vergangenen 10 Jahren zu einer weiteren Freiheits- oder Geldstrafe (keine Busse!) verurteilt worden sein. Wie viele Ausländer in ihrem Bekanntenkreis kennen Sie, auf die dies zutrifft?
3. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass das Stehlen einer Sache mit einem Wert unter 300 Franken ohnehin nicht als Diebstahl (Art. 139 StGB) im Sinne des Strafgesetzbuches gilt, sondern als blosses geringfügiges Vermögensdelikt im Sinne von Art. 172ter des Strafgesetzbuches (Urteil des Bundesgerichts vom 6. November 1995; BGE 115 IV 191). Dieser Straftatbestand ist nur als Übertretung (also weder als Verbrechen noch als Vergehen) konzipiert und wird ausschliesslich mit einer Busse geahndet. Das Stehlen einer Sache unter 300 Franken bildet demnach bereits begrifflich keinen Diebstahl, so dass das Beispiel des gestohlenen Apfels gleich doppelt falsch liegt.
Konstruierte Fälle
Die Gegner der Durchsetzungs-Initiative hantieren reihenweise mit solchen, theoretisch konstruierten Beispielen. Die meisten davon sind schon auf den ersten Blick bewusste Irreführungen, um die Leute zu verunsichern. Bei keinem einzigen Beispiel konnte zudem bisher in der Realität eine Verurteilung belegt werden. Solche „Bagatellfälle“, die zu (mehrfachen) Verurteilungen geführt haben, gibt es schlichtweg nicht. Fazit: Alles Lug und Trug.
Da kann ich nur hoffen, dass die Stimmbürger misstrauisch werden und mit einem JA der Durchsetzungsinitiative zur Annahme verhelfen.
Jürg Messmer
GGR-Fraktionschef SVP Stadt Zug
Kantonsrat

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