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«Ehe für alle» bedeutet ein weiterer Leistungsausbau der AHV

Am 26. September stimmen wir über die «Ehe für alle» ab. Die Ausgangslage ist bekannt, es wird dazu viel von Fairness und Gleichstellung gesprochen. Bei einem Ja zu «Ehe für alle» haben verheiratete Frauen beim Tod der Ehepartnerin Anspruch auf eine Witwenrente, falls die Ehe fünf Jahre gedauert und die überlebende Partnerin mindestens 45-jährig ist.

Wissen muss man aber auch, dass gleichgeschlechtliche Männer bei einer Annahme der Vorlage dieses Privileg nicht haben werden. Es wird hier also eine neue Diskriminierung von homosexuellen Männern geschaffen. Man kann sich ausmalen, dass sich schon bald nach dieser Abstimmung neue Anliegen auftauchen werden und nicht nur dazu. Die klassische Salamitaktik, wo ein paar Jahre später neue Forderungen aufgetischt werden.

Es ist ein Fakt, dass die «Ehe für alle» eine Ungleichbehandlung des Geschlechts impliziert. Ein weiteres Faktum lautet, dass damit die Anspruchsvoraussetzungen der Sozialversicherungen weiter ausgeweitet werden. Es werden neue Personengruppen Anspruch auf Hinterlassenenleistungen bekommen, verheiratete, gleichgeschlechtliche Frauen, die heute keinen Anspruch haben.

Schon 2004 hätten Witwer und Witwen gleichgestellt werden sollen. Doch das Volk lehnte einen Leistungsabbau für Witwen ab. Im Juni 2013 präsentierte Bundesrat Berset seine „Altersvorsorge 2020“. Wieder war vorgesehen, die Witwen- der Witwerrenten anzugleichen. Diesmal wollte schon das Parlament nichts davon wissen. Das Reformpaket wurde vor rund vier Jahren an der Urne abgelehnt, sodass nun eine neue Reform unterwegs ist. Wieder steht dort nichts von einer Anpassung der Witwenrenten.

Mit der Ehe für alle wird der Leistungskatalog der AHV weiter ausgebaut. Das kann man gut oder schlecht finden. Ich finde es schlecht und sage auch deshalb Nein zur «Ehe für alle»

Philip C. Brunner
Kantonsrat, Zug

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