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Ein freiheitliches Nein zum Covid Gesetz

Nun stimmen wir also am 18. Juni 2023 zum dritten Mal über das Covid-19-Gesetz ab, bald 16 Monate nach Aufhebung der Zertifikatspflicht Mitte Februar 2022. Bis Ende Juni 2024 soll nun die Geltungsdauer gewisser Normen, einschliesslich des umstrittenen Art. 6a zum Covid-Zertifikat, verlängert werden. Und dies, obschon der Bundesrat gesagt hat, er werde dieses im Inland jedenfalls nicht mehr zum Einsatz bringen.

Für den Fall der Fälle sei es aber dennoch gut, auf ein bereits bestehendes gesetzliches Gerüst zurückzugreifen können, um frühere Massnahmen zu reaktivieren. Aber hallo! Offensichtlich hat der Bundesrat keine besseren Argumente, ansonsten er nicht sinngemäss zugeben müsste, dass es sich bei der Abstimmungsvorlage allem voran um eines handelt: ein unnötiges Gesetz auf Vorrat.

Der Staat als seligmachende Instanz zur Lösung all unserer auch nur hypothetischer Probleme. Dies entspricht wohl dem Selbstverständnis vieler praxisferner Beamten in Bundesbern aber auch kantonalen Verwaltungen, die oftmals – wenn überhaupt – nur über sehr bescheidene Praxiserfahrung in der Privatwirtschaft verfügen. Umso grösser ist dann häufig der Machthunger, wenn man erkennt, wie umfangreich die staatlichen Machtinstrumentarien bisweilen sein können.

Mithin geht es nicht um abstrakte philosophische Diskussionen, wenn man auf den Frühaufklärer Montesquieu verweist, der in den Zeiten des französischen Absolutismus darauf hingewiesen hat, dass es nötig sei, kein Gesetz zu erlassen, wenn es nicht unbedingt nötig sei, ein Gesetz zu erlassen. An diese liberale Grundweisheit, die immerhin den Übergang von Standesprivilegien zu freier Zivilgesellschaft eingeläutet hat, gilt es sich heute zu erinnern. Denn in Zeiten hohen Wohlstandes – man darf ruhig von Wohlstandsverwahrlosung reden – geht gerne vergessen, dass jede Freiheit schneller verloren als erkämpft ist. Und dass der Weg zur Rückeroberung der angeborenen Freiheitsrechte vor einem übergriffigen Staat historisch gesehen nicht ohne Blutzoll vonstattengegangen ist.

Damit gilt aus Prinzip: Jede staatliche Regel, die nicht besteht, ist eine weniger, die missbraucht werden kann. Beim dritten Covid-Referendum geht es – im Gegensatz zu den ersten beiden Covid-Abstimmungen – also folglich nicht mehr um die Frage, ob man mit der staatlichen Corona-Politik einverstanden ist oder nicht. Nein, es geht einzig darum, ob Gesetze auf Vorrat überhaupt irgendeine moralische Existenzberechtigung haben. In diesem Sinne ist zu hoffen, dass sich im Abstimmungskampf staatspolitische bürgerliche Vernunft durchsetzt – darum ein entschiedenes Nein!

Philip C. Brunner, Kantonsrat
Nationalratskandidat

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