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Ein gut funktionierendes Taxiwesen – eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Zug

Sachpolitik ist nicht besonders medienwirksam. Medien berichten immer gerne, wenn es in der Politik möglichst laut fetzt und kracht. Dass Politiker oft im Hintergrund ganz wesentliche Vorbereitungsarbeit leisten, ist der Allgemeinheit weniger bekannt. Der Stadtrat von Zug hat der Oeffentlichkeit ein neues  Stadtzuger Taxireglement vorstellt. Das heute gültige-Reglement stammt aus dem Jahre 1990 – und ist nach 25 Jahren komplett überholt und musste überarbeitet werden. 
Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug (GGR) hat die radikal neu gestaltete Verordnung der Geschäftsprüfungkommission GPK überwiesen, die  sich gerade umfassend damit befasst. Sie wird dem GGR nebst einem Bericht evtl. auch Aenderungsanträge unterbreiten. Jedenfalls ist es unter  den Voraussetzungen, z.B den Vorgaben der Wettbewerbskommision eine nicht ganz einfache Aufgabe, ein gute Lösung für alle zu finden. Auf der Suche zwischen gewerblicher Freiheit des Taxigewerbes und möglichst wenig Vorschriften und einer Qualitätskontrolle zum Nutzen einheimischer und ortsfremden Taxikunden. 
Für die Zuger Wirtschaft und auch für die lokale Hotellerie ist es von existentieller Bedeutung, dass wir über einen während 24 Stunden und 365 Tagen funktionierenden Taxiservice verfügen, gerade wenn der öffentliche Verkehr ruht. Dies muss im öffentlichen Interesse sicherstellt werden – ein entschlacktes und präzises neues Taxireglement ist dafür Voraussetzung.
Philip C. Brunner
Präsident GPK Stadt Zug
Kantonsrat

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