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Ein schlechterer Mensch, wer nicht ins Theater geht ?

Seit 1998 leistet der Kanton Zug freiwillig einen jährlichen Beitrag von einer Million Franken an die Zürcher Kulturinstitutionen. Demnächst wird der Kantonsrat die „Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen“ beraten. Darin wird geregelt, dass Zug den Kantonen Zürich und Luzern für ihre kulturellen Einrichtungen mit überregionaler Ausstrahlung wie etwa das Opernhaus oder das KKL jährlich 2.66 Millionen Franken überweist.

Wie setzen sich diese stolzen Beiträge zusammen? Das Opernhaus zum Beispiel verzeichnete in der Saison 2003/04 insgesamt 247’335 Eintritte, davon stammen 2.1 % oder 5’200 Eintritte aus dem Kanton Zug. Dafür stellt uns der Kanton Zürich den Betrag von 1’036’466 Franken in Rechnung. Mit anderen Worten: Jeder Eintritt wird mit 200 Franken subventioniert. Beim Schauspielhaus beträgt die entsprechende Subvention pro Zuger Eintritt 230 Franken. Wenn also Hans Muster am Montagabend mit seiner Frau ins Schauspielhaus geht, so bezahlen beide je 30 Franken Einritt, dem Kanton Zug erwachsen Kosten von 460 Franken.

Da es sich um eine interkantonale Vereinbarung handelt, kann der Kantonsrat zur Vorlage nur Ja oder Nein sagen, aber keine Korrekturen vornehmen. Unter dem Titel „Zweck und Mitsprache“ liest man: „Im gegenseitigen Einverständnis wurde vereinbart, dass sich die Geberkantone nicht an der Trägerschaft der Kultureinrichtungen beteiligen und keinen Einfluss nehmen auf den Betrieb der Institutionen.“ Ein halbes Jahr nach der Abstimmung über die NFA kommt bereits eine weitere jährliche Ausgabe in Millionenhöhe auf uns zu, ohne dass eine Belastungsobergrenze existiert. Beschliesst nämlich der Kanton Zürich, seine Subventionen zu erhöhen, so muss der Kanton Zug im gleichen Masse mitziehen. Die Subventionen für das Opernhaus haben seit 1996 von 53 auf 67 Millionen Franken zugenommen.

Unabhängig von der oben genannten Vereinbarung sind Subventionen zugunsten der „Spitzenkultur“ für mich in dreierlei Hinsicht problematisch. Einerseits treten unerwünschte Umverteilungseffekte „von unten nach oben“ auf. Die von der Allgemeinheit subventionierten kulturellen Angebote werden vor allem von Angehörigen der oberen Mittelschicht genutzt. Anderseits liegt es an einem ärgerlich kleinen Klüngel, der so genannten kulturellen Elite, zu entscheiden, was förderungswürdige Kultur ist und was nicht. Diejenigen, welche die Beiträge berappen, können ihre Präferenzen nicht einbringen. Zu guter Letzt sehe ich nicht ein, wieso der Preis für ein Montagabend-Billett im Schauspielhaus bis auf einen „Selbstbehalt“ von 30 Franken heruntersubventioniert werden muss. Warum soll es der Gesellschaft 230 Franken wert sein, dass ein Mensch zusätzlich ins Theater geht? Sind Leute, die nicht ins Theater gehen schlechtere Menschen? Man könnte gleich die Subvention pro Theaterbesuch um weitere 35 Franken erhöhen, dann wäre das Theater gratis und es läge sogar ein Sold von 5 Franken drin.

Ich möchte hier keineswegs insinuieren, dass Kultureinrichtungen nicht unterstützt werden sollten. Ich meine aber, dass dies vermehrt durch private Institutionen geschehen und der Staat sich ein wenig zurücknehmen soll.

Stephan Schleiss
Kantonsrat, Steinhausen

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