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Einbürgerung: Demokratie oder Willkür

Das Schweizer Bürgerrecht ist einzigartig. Im Vergleich mit allen anderen Ländern gelten in der Schweiz umfassende Mitbestimmungs- und Freiheitsrechte.
Die Volksinitiative für demokratische Einbürgerungen verfolgt zwei sehr einfache Ziele: zum einen sollen die Stimmberechtigten jeder Gemeinde die Kompetenz erhalten, die Instanz zu bezeichnen, die das Gemeindebürgerrecht erteilt, zum andern soll in der Bundesverfassung festgeschrieben werden, dass dieses Organ den Entscheid abschliessend fasst und keine Einsprache möglich ist.

Die diesbezüglichen Bundesgerichtsentscheide von 2003 hatten in unseren Augen Auswirkungen, die uns nach der Analyse der Situation bewogen, das Thema wieder zur Diskussion zu stellen. Es sollte nach einer Lösung gesucht werden, die dem Schweizervolk ermöglicht, weiterhin über Einbürgerungen bestimmen zu können. Vor allem sollten die Entscheide nach sehr klaren Regeln und demokratisch erfolgen. Schliesslich sollte ein Einbürgerungsentscheid eindeutig und ein politischer Entscheid bleiben, und nicht bloss einen einfachen Verwaltungsentscheid darstellen.

Mit der Einbürgerungsinitiative wird der Zustand wieder hergestellt, wie er seit jeher in der Schweiz gegolten hat. Die folgenschweren Auswirkungen der Bundesgerichtsentscheide werden mit dieser Initiative wieder zurückgebunden. Das Bundesgericht unterläuft mit ihren Entscheiden den immer wieder bestätigten Volkswillen indem es die Einbürgerung erleichtert oder einen negativen Einbürgerungsentscheid zurückweist. Dies wird dazu führen, dass auch schlecht integrierte, straffällige oder sozialhilfeabhängige Ausländer leichter eingebürgert werden. Das Volk ist oberste Instanz und nicht wie es oftmals den Anschein macht das Bundesgericht, das es fertig bringt sogar ausgewiesenen Ausländern den Rückweg in die Schweiz wieder zu ermöglichen. Dies ist besonders stossend, da straffällige und Sozialwerke missbrauchende Ausländer sind sie einmal eingebürgert, nicht mehr des Landes verwiesen werden können und mit dem Stimm- und Wahlrecht sogar noch belohnt werden.

Das Volk soll frei entscheiden können, wer SchweizerIn werden kann, und wer nicht. Schliesslich kennen Gemeindebürger die Verhältnisse und den Charakter der Einbürgerungskandidaten besser als weltfremde Gerichte und Verwaltungsinstanzen. Bei einer Annahme der Volksinitiative können Gemeinden selbst festlegen, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilen soll. Der Entscheid dieses Organs wird dann endgültig sein. Das heisst: Es wird dann keine Möglichkeit mehr geben, dagegen Beschwerde zu führen.

Ein Ja zu demokratischen Einbürgerungen bedeutet ein klares Ja zur Demokratie. Ausländer, die sich korrekt verhalten, sich integrieren die Landessprache erlernen und sich an unsere Gesetze halten, sind in der Schweiz willkommen!

Moritz Schmid, Walchwil
Kantonsrat
3. Mai 2008

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