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Eine kleine Anleitung zur „legalen“ Umgehung der Demokratie

Zitat von Herrn alt Bundesrichter G. Nay in der NZZ dieser Woche: 
„Es ist die Bundesverfassung, die Bund und Kantone verpflichtet, das Völkerrecht zu respektieren. Sie ist daher die Rechtsquelle für die Verbindlichkeit des Völkerrechts – und dieses ist damit kein fremdes Recht, sondern Recht, das die Schweiz autonom und souverän als ihr eigenes nach unseren demokratischen Regeln für sich verbindlich erklärt hat“.
Wenn das so ist, dann verweist unser demokratisch über Parlament und Volksabstimmungen legitimiertes oberstes Gesetz (die Bundesverfassung) in einer sehr wesentlichen Rechtsangelegenheit auf eine „eingeschobene juristische Blackbox“. Von der weiss man nur mit Bestimmtheit, dass sie nicht demokratisch legitimiert ist, sondern von Minderheitsgruppen in internationalen Komitees in jeweils parteikonformer Manier kreiert worden ist. 
Raten Sie von welcher Partei es dort am meisten gibt, wenn überhaupt andere vertreten sind. Dort finden sich auch Menschenrechtler aus vorbildlichen Staaten wie Nigeria, Iran, Ägypten oder Libyen, die auf diesem Umweg die Schweiz „rechtlich führen und kontrollieren“. Ob die wissen, wie die Schweiz funktioniert? Abgesegnet und für verbindlich erklärt wird das Ganze von Gleichgesinnten in New York, Brüssel oder Genf. Heute ist das drin, morgen noch etwas anderes dazu („dynamisch“ heisst der Fachausdruck für blinde Übernahme). Demokratisches (die Bundesverfassung) wird verlinkt und verwässert mit Undemokratischem. 
Man stellt fest, dass der schweizerische Gesetzgeber auf Verfassungsstufe „Outsourcing“ betreibt ohne die Lieferung zu kontrollieren. Wenn Herr Nay recht hat mit seiner Aussage. 
Meinrad Odermatt, Zug

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