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Eine Lanze für den Listenproporz brechen

Seit über hundert Jahren wird im Kanton Zug mit dem Listenproporz gewählt. Das Volk hat erst kürzlich zweimal bestätigt, dass ihm der Listenproporz am Herzen liegt. Mit dieser Tradition soll nun gebrochen und der Nationalratproporz eingeführt werden. Hingegen werden mit dem Argument, man wolle alte Traditionen wahren, die Wahlkreise belassen. Dieses Verhalten widerspricht sich offensichtlich. Sollten die Linken das neue Wahlgesetz beim Bundesgericht hinterfragen, wird dieses die allenfalls zu kleinen Wahlkreise kaum schützen und könnte das Wahlgesetz in diesem Punkt aufheben. Die Begründung wird dem Bundesgericht einfach fallen: So gewichtig können „Traditionen“ im Kanton Zug ja nicht sein, wenn der Kantonsrat kalt lächelnd die traditionelle Zuger Eigenheit „Listenproporz“ aufheben kann.

Unverständlich ist, dass die FDP Fraktion dem Wechsel zum Nationalratsproporz zustimmt. Bei der letzten Nationalratswahl litt die FDP am meisten darunter, dass ihre Wählerinnen und Wähler panaschierten. Offensichtlich will die FDP für die übernächsten Regierungsratswahlen ihr Waterloo selbst organisieren.

Der Kantonsrat wird sich entscheiden müssen, ob er die Zuger Traditionen in Wahlsystem (Gemeinden als Wahlkreise und Listenproporz) aufrechterhalten oder die politische Landschaft im Kanton Zug in unbekannte Abenteuer stürzen will. Und die Parteien werden sich dann allenfalls entscheiden müssen, ob sie zum Schutz der Zuger Traditionen das Referendum ergreifen.

Daniel Staffelbach und Stephan Schleiss
für die SVP des Kantons Zug

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