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Eine süsse Versuchung in der Grundversorgung

Beim Direkten Gegenentwurf der Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin" stimmen wir über die Verpflichtung von Bund und Kantone für eine ausreichende, allen zugängliche, medizinische Grundversorgung von hoher Qualität ab. Um dies sicherzustellen viel man einen neuen Verfassungsartikel. Solche Aussagen klingen sehr verlockend wie eine „süsse Versuchung“!

Was unternimmt der Bund um dies zu erreichen, dass auch in Zukunft genügend und richtig ausgebildete Gesundheitsfachpersonen zur Verfügung stehen und diese optimal zusammenarbeiten. Er wird im Bedarfsfall Vorschriften über die Aus- und Weiterbildung sowie Berufsausübung, der in der medizinischen Grundversorgung tätigen Gesundheitsfachpersonen erlassen. Der Bund erhält den Auftrag, für eine angemessene Abgeltung der hausarztmedizinischen Leistungen zu sorgen. Jetzt auf einmal wird aus der Versuchung eine zentrale Planwirtschaft!

Was wird unter einer angemessenen Entschädigung verstanden? Wenn man – wie in der Initiative und übrigens auch in der Fassung des Ständerates und des Nationalrates formuliert – von "angemessener Abgeltung" spricht, dann bin ich nicht so sicher, wie das der Stimmbürger genau sieht, wenn er weiss, dass der Durchschnitt des Hausarzteinkommens eher über 200 000 Franken im Jahr liegt als darunter. Die „Angemessenheit“ in der Verfassung zu formulieren, scheint doch schon sehr problematisch zu sein. Dass Spezialisten besser entschädigt sind als Haus- und Kinderärzte schafft eine gewisse Unzufriedenheit. Man muss aber auch sehen, dass man mit einer einseitigen Verbesserung der Einkommenslage für Haus- und Kinderärzte direkt höhere Prämien verursacht. Die Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin" ist ein weiterer Versuch, das Gesundheitswesen in unserem Land nach dem Vorbild sozialistischer Staaten auszugestalten. Aus diesem Grund dürfen wir so etwas nicht in die Verfassung schreiben und lehne diesen Gegenvorschlag ab.

Rainer Suter, Kantonsrat, SVP Cham

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